Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1910 (1910 (1911))

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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit 
Ohne Ersatzanspruch mußten an Fremde folgende Unterstützungen gegeben werden: 
an 69 Personen Wochenalmosen . 7 815 M 
9 Suppe und Brot. 64, 
9 augenblickliche Geldunterstützung . · 1105 
8 Kleidungsstücke .. 43, 
in 18 Fällen Kinderpflege im hiesigen Kinderspital . . 724, 
„2 J mit Kostgeld... 7* 40, 
77 Kurkosten im hiesigen Krankenhaus 7* 3472, 
„ in auswärtigen Krankenhäusern . . 90, 
J ärztliche Hilfe durch Privatärzte..* 424, 
ärztliche Hilfe durch Armenärzte, welche hierfür 
eine besondere Bergütung nicht beanspruchen können 
1 Fall Kurkosten in der Maximiliansaugenheilanstalt ... 
„59 Fällen Heilmittel.... ....e 
in 5Isẽ Fällen zusammen....... 57 
1909: in 249 Fällen 5127 M. 
Die hiesige Armenpflege ve rmittelte die Auszahlung der für fremde, hier wohn— 
hafte Personen von ihren Heimatgemeinden übersandten Unterstützungen, Krankenkosten usw. 
im Berichtsjahre in 1613 (1 301) Fällen. 
Unterstützung von in Nürnberg beheimateten Personen durch 
fremde Gemein den. NVach den oben angeführten Grundsätzen hatte die hiesige Armen— 
pflege eine Reihe von Unterstützungen, die von den Aufenthaltsgemeinden an hier beheimatete 
hilfsbedürftige Personen gegeben waren, zurückzuerstatten. 
Es waren dies Ausgaben 
für Almosen... * 23 175 M für augenblickliche Unterstützungen 8850 46 
„Kost- und Pflegegeld. . . 10 6875 Brennmaterial . . . . . . . 985 
„Lernmittel... 7* 112 „Irrenpflege.... * . 424, 
Reisevorschüsse ... . 411815 Beerdigungskosten . . 405 
„ Krankenhilfe.. * 14379, F Konfirmandenunterstützungen .— 130, 
zusammen 51 415 (45 332) . 
Krankenhilfe. Den armen Kranken wird Verpflegung und Beilung entweder in ihren 
Wohnungen durch Zuweisung eines Armenarztes und Anweisung von Krankengeld oder durch 
Aufnahme in das städtische Krankenhaus gewährt. 
Auch werden arme Kranke in einzelnen Fällen auf ärztlichen Antrag in Privatheilanstalten, 
wie in die Maximilians-Augenheilanstalt hier, in die Lungenheilstätten Engelthal (für männ— 
liche Personen) und Fürth (für weibliche Personen) sowie in das Walderholungsheim Rückers— 
dorf aufgenommen. 
Während in den früheren Jahren einige hiesige Spezialärzte arme Augen- und Ohren— 
kranke in dankenswerter Weise unentgeltlich behandelten, ist die Frage einer Fürsorge für arme 
Ohren-, Nasen-, Hals- und Augenkranke, welche einer spezialärztlichen Behandlung bedürfen, 
nun in folgender Weise geregelt. 
Die Anordnung einer spezialärztlichen Behandlung steht ausschließlich dem Armenpfleg— 
schaftsrat nach Anhörung des zuständigen Armenarztes und Pflegers zu. Sie ist nur dann zu— 
lässig, wenn sie der Armenarzt oder Amtsarzt als unbedingt notwendig erklärt. Nur in ganz 
dringenden Fällen ist der einzelne Armenpflegschaftsrat mit Vorbehalt der Genehmigung durch 
Sitzungsbeschluß zu ihrer vorläufigen Anordnung befugt. 
Den Armen wird freie Wahl unter den Spezialärzten insoweit zugestanden, als sie die 
Zuweisung an einen bestimmten, dem hiesigen ärztlichen Bezirksverein angehörenden Arzt
	        
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