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solchen Arbeitszweig, betreten wir wieder das Gebiet
des Problems der Arbeitsteilung. Ein eigentliches
Handwerk der Helmschmiede gab es offenbar nicht,
d. h. ein Handwerk, das sein Meisterrecht auf Grund
eines rite hergestellten Helmes vergeben hätte. Sondern
je nach Art der verschiedenen Helme fiel ihre Her-
stellung verschiedenen Handwerksbetrieben zu. Daran,
dass von Anfang an auch die Plattner an dieser
Fabrikation beteiligt gewesen sind, kann m. E. kein
Zweifel sein, war doch ihr Material, wenn ich so sagen
darf, Eisen- und Stahlblech (vgl. die verschiedenen
Helmformen und ihre Herstellung bei Böheim).
Ebenso verständlich ist aber auch, wie das auf den
ersten Blick heterogene Fabrikat wie ein Helm, in das
Zaummacherhandwerk, also doch ein in erster Linie
Leder verarbeitendes Gewerbe fallen konnte. Eshandelt
sich ja um „geschüpte“ Helme. Und zur Herstellung
der Geschübe gehören Lederstreifen, welche die starren
Eisenblechstücke — wie die Gelenke und Muskeln die
Knochen — miteinander verbinden. Auch dass dieser
verhältnismässig kleine Teil des Helms, das Visier,
den Ausschlag gab für die Zuweisung des ganzen
Objektes an ein Handwerk, darf nicht wundernehmen.
Einen etwas zu gross oder zu klein geratenen Helm-
kopf konnte man durch geeignete Veränderung der
darunter getragenen Kappe oder Tuch regulieren,
während ein dem Gesicht in der Länge‘ oder Breite
falsch angemessenes Visiergeschübe den ganzen Helm
für den betreffenden Besteller wertlos machen musste.
Somit ist der Entscheid des Rates vollkommen ver-
ständlich, und es ist auch erklärlich, dass er in diesem
Punkte Ruhe schaffte, .
Nun zurück zu den aufgeworfenen Fragen! Wir
müssen sagen, es gab Helme, welche im Plattner-