726 Sechster Teil. ‚Ergebnisse und Entwicklung von 1377 bis 1794.
Spätestens mit dem Jahre 1617 hört die Unterscheidung zwischen Grofsen
und Kleinen Registern auf, da die Stadtrechnungen nun nicht mehr in
Folianten abgeschrieben werden, und es infolgedessen überhaupt nur noch
das giebt, was man bisher als das Kleine Register bezeichnet hatte. Diese
Bände sind mit Ausnahme des Jahres 1632 von 1617 bis 1641 vollständig
erhalten, eine Reihe, an die sich die Jahrgänge 1646 und 1648 ergänzend
anschliefsen. Dann klafft eine gewaltige Lücke, welche durch die ver-
einzelt dastehenden Jahrgänge 1660, 1669, 1670 und 1679 nur notdürftig
ausgefüllt wird, bis seit dem Jahre 1689 die Rechnungen sich wieder
Band um Band aneinander reihen, eine Kette bildend, die, nur durch die
Jahre 1755 und 1770 unterbrochen, bis zu der Neugestaltung des Rech-
nungswesens im Jahre 1795 fortläuft.
In den Repertorien des Königlichen Kreisarchivs zu Nürnberg werden
dem Sprachgebrauch des siebzehnten und achtzehnten Jahrhunderts gemäfs
die Grofsen Register als Jahresregister und die Kleinen Register als
Stadtrechnungen bezeichnet. Um Irrtümer zu vermeiden, müssen wir
daher im folgenden davon absehen, die durch einen gemeinsamen Rechnungs-
abschlufs zusammengefafsten Aufzeichnungen der öffentlichen Ausgaben
und Einnahmen einer bestimmten Rechnungsperiode als Stadtrechnungen
im landläufigen Sinne zu zitieren. Wir setzen dafür das Wort ein,
das bis zum sechzehnten Jahrhundert in dieser Bedeutung gang und gäbe
war, und reden von Registern, wo man nach sonst heut üblicher Rede-
weise das Wort Stadtrechnung erwarten würde.
Für die gesamte Entwicklung der Nürnberger Register nun war
mafsgebend, dafs sie bis zuletzt bestimmt waren, die Grundlage der
uns schon bekannten „Rechnung der Stadt“ zu bilden. Zwei Ver-
änderungen, denen diese im Lauf der Zeit unterlag, sind daher auch für
sie von Bedeutung geworden. Die eine davon betrifft den Rechnungs-
termin. In der Epoche 1431 bis 1440 fand die Rechnungsprüfung, wie
wir sahen, alljährlich unmittelbar vor der österlichen Neuwahl des Rates
statt, und dieser Brauch ist auch bis zuletzt beibehalten worden. Im
Jahre 1431 aber war er noch verhältnismäfsig jungen Datums; denn ein-
geführt wurde er erst um die Wende des vierzehnten und fünfzehnten
Jahrhunderts. Vorher setzte der Rat die Rechnungstermine ganz will-
kürlich an, und die Folge davon ist, dafs die Zeiträume, welche die
Register bis zum Jahre 1397 umfassen, von sehr ungleicher Länge sind.
Das Register 1377 läuft z. B. vom 18. bis zum 12. Januar, schliefst also die
Ausgaben und Einnahmen eines vollen Jahres in sich. Dasselbe scheint
mit dem Register 1378 der Fall zu sein ‚ dessen Endtermin sich nicht
genau feststellen läfst. Dagegen erstreckt sich das Register 1380 auf