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Da es weder möglich noch erforderlich war, daß ein und derselbe
Schüler an allen den Lehrstunden teilnahm, welche jeder Kurs der
vereinigten Kreisgewerb- und Landwirtschaftsschule ihm darbot, so durf—
ten Dispensationen von einem Unterrichtsgegenstande zu Gunsten eines
andern stattfinden, zu welchem Zwecke die erwähnten Parallelkurse für
die dispensationsfähigen Lehrgegenstände angeordnet wurden.
Vom Religionsunterricht, vom mathematischen und naturkundlichen
Unterricht durfte nicht dispensiert werden, dagegen vom Real- und
Zeichenunterricht zu Gunsten des landwirtschaftlichen und des Unter—
richts in neueren Sprachen. Doch waren diese Dispensationen noch
an gewisse Bedingungen für alle geknüpft, die nicht an den landwirt—
schaftlichen Kursen teilnahmen. Wer nämlich für ein Gewerbe bestimmt
war, zu welchem Fertigkeit im Zeichnen erworben werden mußte, der
konnte vom Unterricht in diesem Fach nicht oder doch höchstens nur
vom kleineren Teil dispensiert werden. Dagegen erhielten die—
jenigen Schüler, welche Kaufleute werden wollten, Dis—
pensation vom Zeichenunterricht zu Gunsten der ihnen
notwendigen neueren Sprachen. Doch sollten nie mehr
als 2 neuere Sprachen zugleich gelehrt, und die zweite
sollte immer erst nach Aneignung der Elemente der ersten
begonnen werden. Üüberhaupt sollte die wöchentliche
Stundenzahl für den einzelnen Schüler nie das Maximum
von 36..Stunden überschreiten, weil nur bei diesem
noch häuslicher Fleiß, die Seele alles Lernens, mög—
lich sei.
In den Vorbereitungskursen durften keine Dispensationen statt—
finden. „Modifikationen im einzelnen, welche die pädagogische Ausfüh—
rung etwa als erforderlich zeigen würde,“ sagt Dr. Mönnich, „könnten
sich erst nach Jahr und Tag mit Entschiedenheit feststellen lassen.“
Bemerkt wird noch, daß durch die Ministerialentschließung vom
24. Juli, nach welcher ein eigner Reallehrer auf 4 Jahre angestellt
werden sollte, auch solchen Schülern die Teilnahme an dem
höheren Realunterricht gestattet wurde, welche keine La—
teinschule besucht hatten, weshalb sie bei dem Reallehrer
den erforderlichen Nachhilfeunterricht im Latein nehmen
mußten.
Als Lehrer brachte Dr. Mönnich in Vorschlag: *
1. Dr. König für den II. Kurs der Vorbereitungsschule, —*9 —
2. Hofmeister für den J. Kurs der Vorbereitungsschule b
3. Alexander Brochier für französische und italienische Sprache,