Gesundheitswefen
Soweit auf diesen Fürsorgegebieten auch staatliche Einrichtungen, 3. B. die Landesversicherungs-
anstalt und private Organisationen, z. B. der Verein zur Bekämpfung der Tuberkulose, die
Blindenanstalt usw. tätig sind, muß es Aufgabe des Gesundheitsamtes sein, in steter enger Fuhlung
mit diesen Einrichtungen zu bleiben. Aus dem Rahmen der Gewer bepolizei wurden
für das Gesundheitsamt übernommen die Angelegenheiten des Medizinalwesens, also das Ärzte⸗,
Hebammen- und Apothekenwesen. Die Krankenanstalten und Beilstätten, insbesondere das
Krankenhaus und die Lungenheilstätte Engelthal, gehören ebenfalls hierher, ebenso der Rettungs⸗
dienst, die Angelegenheiten des Roten Kreuzes, der freiwilligen Sanitätskolonne, des Arbeiter⸗-
samariterbundes u. dgl. m. Da das Gesundheitsamt auch gesundheitspo li des lisch e
Funktionen hat, obliegt ihm die Wahrnehmung der Nahrungsmittelpolizei durch die städtische
Untersuchungsanstalt für Nahrungs- und Genußmittel. Ferner gehört hierher die Durchführung
der Desinfektionsordnung durch die städtische Desinfektionsanstalt. In den Pflichtenkreis des
Sesundheitsamtes fällt weiterhin das gesamte Bestattungswesen auf den gemeindlichen Fried⸗
höfen der Stadt, sowie die Oberaufsicht über das Bestattungswesen auf den —X——
höfen. Ein besonders großes und schwieriges Arbeitsfeld erwächst dem Gesundheitsamt in der
Organisation der ärztlichen Auswahl der Kinder, die zur Quäkerspeisung zugelassen
oder für eine Hilfsmaßnahme der Kinderhilfe vorgemerkt werden sollen.
b. Geschäftsstelle.
Tätigkeit. Der Geschäftsstelle des städtischen Gesundheitsamtes sind übertragen die
Behandlung der Angelegenheiten der Bekämpfung gemeingefährlicher und ansteckender Krank—
heiten, die Tuberkulosenfürsorge, die Behandlung der Angelegenheiten des Vereins zur Be—
kämpfung der Tuberkulose, die Geschlechtskrankenfürsorge, die Berlausungen, die Verwanzungen,
die bakteriologische Untersuchungsanstalt, die ärztliche Auswahl der Kinder für die Quäker—
speisung und für die Unterbringung in Erholungsstätten.
Im einzelnen ist hierzu zu bemerken: Gemeingefähr lische Krankheiten wie
Cholera, Blattern, Fleckfieber usw. sind im Berichtsjahre nicht vorgekommen. Was die an—
ste chen den Krankheiten anlangt, so sind in der wärmeren Jahreszeit 74 Fälle übertragbarer
Ruhr vorgekommen. Keiner dieser Fälle ist indessen tödlich verlaufen. Die Infektionsquelle
konnte nicht ermittelt werden. Ferner kamen in der Zeit vom 29. März bis 6. April 1921 65
Fälle von Wurstvergiftung vor. Auch hier ist ein Todesfall nicht zu verzeichnen. Die Vergif⸗
tungen waren sämtlich auf Wurst zurückzuführen, welche in 2 Geschäften Steinbühls zum Ver⸗
taufe gelangte. Der Hersteller oder Lieferant der Wurst konnte nicht ermittelt werden, da er
eine falsche Adresse angegeben hatte. Krätzeerkrankungen kamen 741 mal zur
amtlichen Kenntnis. Die Kleider- und Wäscheknappheit machte sich hier besonders bemerkbar.
Im übrigen haben sich die übertragbaren Krankheiten in normalen Grenzen bewegt. Die Er—
krankungszahlen gelangten jeweils in den Statistischen Monatsberichten zur Veröffentlichung,
Der Betrieb der in einem Laden des Anwesens Rathausgäßchen 7 eingerichteten und am 16. Febr.
1918 eröffneten städtischen Krankenrassierstube konnte wegen Nachlassens der Er—
krankungen an Bartflechte ab 27. Februar 1021 auf 3 Tage in der Woche eingeschränkt
werden.
Die Tuberkulosenfürsor ge geschah in engster Fühlungnahme mit dem Verein
zur Bekämpfung der Tuberkulose. Die Stadtverwaltung, die mit 3 Sitzen in der Vorstandschaft
dieses Vereins vertreten ist, hat dem Vereine im abgelaufenen Fahre den Betrag von
250 000 M zugewendet.
Infolge des erheblichen Anwachsens der Geschlechtskrankheiten nahm die Tätigkeit des
Gesundheitsamtes zur Bekämpfung und Erfassung dieser Krankheiten einen immer breiteren
Raum ein. Naͤchlässige Elemente, die oft wochenlang keinen Arzt aufsuchten, wurden vom Ge—
sundheitsamt vorgeladen und aufgefordert, in ärztliche Behandlung sich zu begeben und von 4