Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen, Wohltätigkeit
2. Zu den Stiftungen für verunglückte Feuerwehrmänner und deren
Hinterbliebene. In Anerkennung der Dienstleistungen der städtischen Feuerwehr bei
Brandfällen haben 9 hiesige Firmen insgesamt 1120 M übersandt, die dem Stiftungs—
vermögen einverleibt wurden.
3. Zur Alfred Geng'schen Stiftung. Um das Stiftungskapital auf 20000 M
zu bringen, haben die Hinterbliebenen des am 14. Februar 1917 gestorbenen Rentiers Ludwig
Geng den Betrag von 10000 A übergeben.
4. Zur Deutschen Sängerbundesstiftung. An Gaben von Gesangvereinen
und Sängerbünden flossen der Stiftung 1335 A zu.
Verwendung der Erträgnisse. Für Bauausbesserungen wurden aus Stiftungs—
mitteln 10084 M verausgabt.
Stiftungswaldungen. Durch die Abgabe von Holz und Streu aus den Stiftungs—
waldungen in Kalbensteinberg und Simonshofen wurden 14301 M erzielt.
6. Kinder- und Jugendfürsorge.
Gemeindewaisenrat. Es wurden auf Ansuchen von ihrem Amte enthoben die
Waisenräte: Gottlieb Stollberg, Kaufmann; Johann Grobel, Einkassierer; Wolfgang
Beck, Schlosser; Karl Zimpel, Malermeister; Dr. Erwin Fink, Reallehrer. Verstorben ist
Karl Widerspick, Kaufmann. An deren Stelle wurden zu Waisenräten gewählt: Georg
Geist, Fabrikant; Andreas Gellinger, Gastwirt; Johann Harbauer, Schreiner; Wilhelm
Weihmann, Gastwirt; Michgel Felser, Werkstätteninhaber und Johann Kaupper,
Hauptlehrer.
Berufsvormundschaft. Der Zugang an Mündeln sank von 715 im Jahre 1913
auf 242 im Jahre 1917. Die Gesamtzahl der Mündel war am Jahresschluß 2170. Eine
Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Mündel war nur bei den
Kriegskindern zu beobachten. Hier wurde häufig frühzeitige Rachitis festgestellt.
Auf Schwierigkeiten stieß im Berichtsjahre die Unterbringung der Kostkinder.
Es haben zwar die Stadtgemeinde, der Deutsch-Evangelische Frauenbund und die Siemens—
Schuckertwerke der Notlage durch Errichtung von Krippen zu steuern gesucht; dies reichte
äber nicht aus. Die Unternehmer würden nicht mehr als eine soziale Pflicht erfüllen, wenn
sie hier, wie dies an anderen Orten geschehen ist, durch die allgemeine Errichtung von
Fabrikkrippen dem Übelstande abhelfen würden. Soweit schulpflichtige Kinder als
Mündel in Betracht kommen, hat sich die Lokalschulkommission Verdienste erworben durch
die Unterbringung der Kinder auf dem Lande, teilweise auch in der Schweiz.
Die Führung der Mündel war im allgemeinen aut. Wo Klagen laut wurden, da
griff die Berufsvormundschaft ungesäumt ein.
Bisweilen betrieben die Angehörigen der Mündel deren vorzeitige Entlassung
aus der Schule, um sie früher dem Erwerbe zuzuführen. Nach Möglichkeit wurde in
solchen Fällen auf den Besuch der achten Volksschulklasse hingewirkt, oder doch die Mündel
einer geordneten Lehre bei einem zuverlässigen Meister oder in einer Fabrik zugeführt.
Viel Arbeit erforderte neben der Ausübung der persönlichen Fürsorge die Verfolgung
der vermögensrechtlichen Ansprüche der Mündes.
Bereits die Führung der Prozesse gegen die Kindsväter zur Feststellung der
Vaterschaft und Unterhaltspflicht begegnete häufig erheblichen Schwierigkeiten. Viele der
Beklagten standen im Felde, manchmal wurden die Beziehungen zu den Müttern der Kinder
auch unter Gebrauch falscher Namen angebahnt.
Nach Erlaß der Urteile wurde meistens die Kriegsfürsorge zwecks Gewährung
der reichsgesetzlichen Unterstützung in Anspruch genommen. Starben die Kindsväter während