Volltext: Unterricht || der Visitatoren an die || Pfarhern im Kur=||f[ue]rstenthum zu || Sachsen.|| Wittemberg ||

Von dem rechten 
y vns mag man in solchen fellen vnser land⸗ 
recht halten / Doch were es feyn / das man mit vnter 
scheyd vnd nicht zu hart / diebstal straffet / Dann es 
wirt dick vnd offt erfaxẽ / das man seer geringe dieb⸗ 
stal eben so ernstlich als grossen straffei. 
Man sol auch vmb fridens willen / alte gesetz nit 
wegnemen / ob sie schon schwer sind. 
Es habẽ auch die alten / so solche gesen gemacht 
haben / wol gewist / das vnsem leuͤten / die wild find 
barte straff not ist. 
Darumb sol ein yeder seyn landrecht prauchen / 
Deñ das ist eyn ereuce freyheyt / wie F. 
Paul sagt zun Colossern am dutten / Ein Chusten 
ist nicht ein Kricche / Inde / beschneydung / vorhaut 
Vnkrieche / Schyta / knecht / freyer / sondet alles vnd 
in allen Christus. So bestettiget auch Paulus zus 
Koͤmern am · 13. heydnische rechte / do er leret / das al 
le gewalr von Got sey / nicht alleyn bey den Inden / 
sonder auch bey den heyden. 
Item das nman aller gewalt / nicht alleyn p⸗ 
licher / sonð auch heydnischer vnterthenig sein sol. 
DSoch sollen alle — dise mas haben / das sie le 
ren / wie Paulus zun Xoͤmern. 3. sagt / gůte werck lo⸗ 
ben vnd boͤse straffen · Ob fie schon herter straffen 
deñ Moses / sind se darumb nit vnrecht. 
Das ist darumb geschriben / Denn es sind ellich / 
die wider gemeyn landßordnung / von zehenden / võ 
hencken / vnd dergleychen schreyen / darauß zum teyl 
die auffruͤr vor zweren jaren erwecker worden ist / 
7 sollẽ als auffruͤrische gestrafft wer 
den / Deñ wir alle weltliche gesetz vnd ordenung als 
Gottes willen vnd gesetz eee, Den Sa⸗ 
lomon spꝛicht / Prouerbiorũ .16. —8 ist in 
den lippen des Koͤnigs / das ist / was die berschaft
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.