Objekt: Unterricht || der Visitatoren an die || Pfarhern im Kur=||f[ue]rstenthum zu || Sachsen.|| Wittemberg ||

Chꝛistlichen Buͤß. 
eremlich suß /Also mancherley namen hat die Rew 
in der schrifft. 
Erliche so sie von der toͤtung reden / wenen sie al 
leyn das fleysch im zaum haltien / das do mer ist eyn 
Verck eins newen iebens / Vor welchem werck seyn 
mãß die toͤtung des fleyschs / Das ist deñ nicht an⸗ 
ders / deñ warhafftige Rewe 
Item eiliche reden also / Man můß sich erkennen 
das die gantʒ natur arg sey etc. Solche wort / weñ die 
lein gedencken / meynen sie / sie erkennen sch / vñ wer 
den dadurch nur freuel. 
Es ist aber vil ein ander ding / sich erkennen / vnd 
durch das gesen kumpt erkantnus der sund / Denn 
das heysset die sund erkennnen / rew vnd leid darob 
eragen / vñ erschrecken von hertzen vor Gottes zorn 
vnd gericht. Wie Dauid die sund erkant / da der pꝛo 
phet Nathan ʒů jm kam vnd in straffet / im andern 
ieyl Samuels. 12. Deñ Dauid west rᷣuor auch wol 
bas er gesundigt het / Aber er hatte noch nicht rew / 
Darumb hatte er nit rechte erkantnus der sund. 
Es ist auch ein hohe red / die die anfangendẽ leyen 
nit verstehen / die natur erkennen / das alles an vns / 
suͤndlich sey · Deñ es kumpt nit bald dahin / das ein 
mensch erschreck vor allen seynen gůten wercken / vñ 
fuͤndige auch in guͤtten wercken / wie denn Salomo 
sagt im Prediger am. 7.Es ist keyn mensch auff er⸗ 
hen / der gůts ihů vnd nicht sundige. 
Man sol die kinder leren an den bencken —* 
Also sol man bůß vnd rew leren / au groben suuden 
die wir alle versteen. Man straffe fuͤllerey / vnkeusch 
heyt / neyd vnd haß / geytz / liegen vnd dergleychen / 
vnd reytze die leuͤt zů rew / halte men fuͤr Goties ge⸗ 
richte vnd straff / vnd der schrifft exempel / da Gott 
suud gestrafft hat. 
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