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feinen Antheil Hatte, fonft würden Nürnbergs Bürger nicht {eVft
3zejagt haben: „Des Gericht und der Boll wären des Reichs.“
„„Stem audy FMagt der Burgrav dz die Burger vom Rathe
oldhe neue Gebote bei großer Bein feßten, damit fie das Sericht
Zränften und fein Necht benemen, aljo ob das wäre, daß ein
Bürger. ihr einer oder mehr, viel oder wenig Srevel begingen darumb
ne dem Gericht bußwürdig wären und bißen follten, daß fie da
nicht gezwungen wären vor dem Schultheigen Klage zu führen,
iondern fie verflagen fidy blog hei ihre Frager oder Bürgermeifter
and der Math könne dann die Sadhe fdhlihten wie er wolle.“ 3
Hierauf antwvorteten die Bürgergefandten: „Das hätten fie
hier nicht zu verantworten, übrigens {ei das von Alters. Her bei
ihnen fo Hergebrachte Sitte,“ SD
Der Burggraf Hagt noch ferner: „Daß die Bürger zu
Nürnberg ihm feine Beite verbauet, fo. daß Niemand dazu Fommen
fönne bet Tag und bei Nacht,“
Hierauf antworteten die Bürger; „Des Reiches Vefjte habe
feine andere Einfahrt als das Thor von der Stadt aus, und das
Reid Hat das fo befriedet und den Schloßgattern darımı machen
faffen, und diefen fönne das Reich wieder abbrechen Taffen.
Der Burggraf Magt dann ferner : „Daß eine. jede Schmiede
in der Stadt der Herrichaft alle Sahr zwölf Pfenninge und jede
Dofitatt in St. Lorenzen einen Schnitter zahlen .folle. ” ;
Hierauf entgegneten die Bürger: „Daß fie nie gehört hätten,
daß cin Schmieb in St. Sebalds Pfarr, je ctmas abgegeben hätte,
und fie wiffen auch nichts von einem Schnitter in St. Lorenzen
Pfarr, wohl aber hätten fie gehört, daß bei St. Lorenzen Pfarr,
jede Hofraith alle Yahr zwei Heller gegeben hätte, und jede Heine
Schmiede vier Heller, eine aroße Schmide dagegen aber einen
Schillinasheller *
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An dem Rudolphinijden Lehensbriefe befinden fi die Burg:
zrafen mit 12 BHellern von jeder Schmiedftätte in Sebalds Pfarre,
welde Seite damals die Stadt genannt wurde, und von ‚jeder
Hofftatt, welde jenfeits der Brücke und nachherigen Lorenzer Pfarr
gelegen, war mit einem gewviffen Bing und einem Handfröhner