Metadaten: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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vend Girardi ohne gewifje Bejoldung das Amt nicht übernehme. 
Die Kaufleute, welche auf den Abgang Wagnex3 vertröftet worden 
wären, thäten nichts, was ihnen feinen Vorteil bringe. E83 fei da- 
her notwendig, noch mit dem Landeshauptmann an der Etjch, mit 
Wagner und anderen vertrauten Kaufleuten zu verhandeln. Da 
Sirardi drängte, monierte Claudia am 4. Juni; inzwifdhen 
war aber am 3. Juni 1633 das Gutachten des Landeshauptmann8 
angelangt, und der Kammerpräfident beantragte am 3. Juni 1633, 
die BelOhlußfafjung und Injtruktion für Girardi bi3 nächften 
Egydimarkt zu vertagen !). Claudia verIhob mit Schreiben vom 
14. Juni 1633?) die Beldhlußfaflung bis zur HGerauskunft des 
Kammerpräfidenten aus Bozen und wollte die neue Ordnung zum 
Saydimarkt publiziert Haben. Dazır aber kam e8 nicht, wenigftens 
nidt mit Girardi. Der Kammerpräfident®) Hatte im Auftrage 
EiaudiazZ mit den vornehmiten Deutidhen und Welfhen Rück 
Ipradhe genommen. Diejelben wünfoOten einen Kaufmann aus beiden 
Nationen als Richter, dem noch mehrere andere beigefebt werden 
jolten; mit einer Berjon fei nicht3 gedient, und jolle dann lieber 
die Judifatur beim Landgericht verbleiben. Wenn der Richter ein 
Deutfher jet, Jollen die Beiliker weljch fein und umgekehrt; eben]o 
müßte e3 für die zweite Inftanz der Fall fein; daz Gericht müßte 
jedes Jahr neu bhefekt werden, den Kaufleuten die Wahl, der Fürftin 
aber die Approbation zuftehen. Das Werk fer bereit3 in einen Be: 
griff gebracht und vorgelegt worden; die Wahlen jollten fofort 
Hattfinden, damit am nachfolgenden Andreazmarkt die Konfirmation 
erfolgen fönne. Diefer Vorfchlag ging von den WeljdhHen au3, da 
yon den Deutjhen wenig Prinzipale antvejend waren: der Kammer= 
yräfident Konnte nur mit dem Schweizer Zollikofer und dem 
yelBilden Faktor Bifdhof fpredhen. Die DeutjhHen verlangten 
auch einen HandelserfahHrenen, aber nicht, daß ex Kaufmann fet. 
Der Kammerpräfident erklärte nun, zu Girardi und den Jurifjten 
überhaupt habe man fein Vertrauen, man wolle ein faufmännifdhes 
Sericht, wie nidht allein an mehreren Orten in Italien, fondern 
au) in etliden vornehmen deutfdhen Handelspläken die Kauf- 
und Handelsfadhen von Kaufleuten judiziert würden; ebenfjo jet e8 
in dem neu angeftellten veronefer Markt. Schließlidh wurde 
1) Emb. und Bef., 16353, S. 118. 
2?) Ausgang. Schriften, 1633, S. 264. 
3) Bericht v. 10. praes. 13. Yuni 1633, Akten a. a. D.
	        
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