in der Fastenzeit aufrecht erhalten. Um kein Aergernis zu
geben wurde auch in diesem Jahre verboten, bei den Fastnachts-
spielen in „der Höll“ den Clerus in beleidigender Weise er-
scheinen zu lassen. Geschickt suchte man den Störungen beim
Fronleichnamsfeste vorzubeugen; die Prediger mussten in ihren
Predigten andeuten, dass es allerdings besser wäre, dergleichen
abzustellen, aber man müsse vorläufig mit den Schwachen Ge-
duld haben. Bei der steigenden Erbitterung der Gemüter wurden
die Prediger mehrfach ermahnt, die gegenseitigen Schmähungen
zu unterlassen und vielmehr zur Einigkeit aufzufordern; der Rat
musste bereits wegen der überhand nehmenden Störungen des
Gottesdienstes Bewaffnete in die Kirchen senden. Dasselbe kluge Ver-
halten zeigte er gegen die aus den Klöstern entsprungenen Mönche.
Im Juli erhielt der Prior des Frauenbrüderklosters die Weisung,
seine Mönche nicht mit Gewalt zurückzubringen, den Mönchen
aber befahl er, ein ehrbares Leben zu führen, widrigenfalls sie
verbannt werden würden. In der That wurde einem Mönch,
der eine Nonne geheiratet_hatfe, das bereits erworbene Bürger-
fecht wieder aufgekündigt und über beide die Verbannung ver-
hängt. Im August fand das Sebaldus- und das Deocarsfest
allerdings noch statt, aber nur’ die Särge wurden umgetragen,
alle anderen Ceremonien fielen weg.
Auf den 13. Juli 1523 war vom Regimente ein neuer
Reichstag nach Nürnberg ausgeschrieben, um über die Frage
des Zolles und der Monopolien zu beraten, die durch den Wider-
stand der Städte unentschieden geblieben war. Die Stände
hatten in der Absicht, ihren Vorschlag dem Kaiser zu empfehlen,
eine Gesandtschaft nach Spanien geschickt. Um Gegenmass-
regeln zu treffen, wurde deshalb von den Städten ein Tag zu
Speier gehalten.
Hier handelte es sich hauptsächlich um die Frage des Zolles,
denn die Monopolien wurden von allen, ausser von Augsburg,
verurteilt. Für die Verhandlungen in Speier hatte der Rat auf
Ansuchen der anderen Städte eine Denkschrift ausarbeiten lassen,
die den ausschreibenden Städten mit einem Rundschreiben !)
übermittelt wurde. Auf 11a Millionen Gulden waren die neuen
Lasten berechnet. Nürnberg legte das Hauptgewicht auf eine
Gesandtschaft an den Kaiser; nur durch eine solche könnten
die Umtriebe der Stände durchkreuzt werden 3).
') Nürnberg an Strassburg, Ulm, Frankfurt, 2. März 1523, Bb. 96.
2) In dem Gutachten über den Zoll (Kreisarchiv Nürnberg R. T. A.
1522/28 fol. 173 ff.) empfahl Nürnberg den grösseren Städten, im Notfall
die Kosten der Gesandtschaft für die kleineren zu übernehmen; alle
wurden ersucht. für die Gesandtschaft Vollmacht zu geben. Es galt die