Volltext: Von 1520-1534 ([2. Band])

in der Fastenzeit aufrecht erhalten. Um kein Aergernis zu 
geben wurde auch in diesem Jahre verboten, bei den Fastnachts- 
spielen in „der Höll“ den Clerus in beleidigender Weise er- 
scheinen zu lassen. Geschickt suchte man den Störungen beim 
Fronleichnamsfeste vorzubeugen; die Prediger mussten in ihren 
Predigten andeuten, dass es allerdings besser wäre, dergleichen 
abzustellen, aber man müsse vorläufig mit den Schwachen Ge- 
duld haben. Bei der steigenden Erbitterung der Gemüter wurden 
die Prediger mehrfach ermahnt, die gegenseitigen Schmähungen 
zu unterlassen und vielmehr zur Einigkeit aufzufordern; der Rat 
musste bereits wegen der überhand nehmenden Störungen des 
Gottesdienstes Bewaffnete in die Kirchen senden. Dasselbe kluge Ver- 
halten zeigte er gegen die aus den Klöstern entsprungenen Mönche. 
Im Juli erhielt der Prior des Frauenbrüderklosters die Weisung, 
seine Mönche nicht mit Gewalt zurückzubringen, den Mönchen 
aber befahl er, ein ehrbares Leben zu führen, widrigenfalls sie 
verbannt werden würden. In der That wurde einem Mönch, 
der eine Nonne geheiratet_hatfe, das bereits erworbene Bürger- 
fecht wieder aufgekündigt und über beide die Verbannung ver- 
hängt. Im August fand das Sebaldus- und das Deocarsfest 
allerdings noch statt, aber nur’ die Särge wurden umgetragen, 
alle anderen Ceremonien fielen weg. 
Auf den 13. Juli 1523 war vom Regimente ein neuer 
Reichstag nach Nürnberg ausgeschrieben, um über die Frage 
des Zolles und der Monopolien zu beraten, die durch den Wider- 
stand der Städte unentschieden geblieben war. Die Stände 
hatten in der Absicht, ihren Vorschlag dem Kaiser zu empfehlen, 
eine Gesandtschaft nach Spanien geschickt. Um Gegenmass- 
regeln zu treffen, wurde deshalb von den Städten ein Tag zu 
Speier gehalten. 
Hier handelte es sich hauptsächlich um die Frage des Zolles, 
denn die Monopolien wurden von allen, ausser von Augsburg, 
verurteilt. Für die Verhandlungen in Speier hatte der Rat auf 
Ansuchen der anderen Städte eine Denkschrift ausarbeiten lassen, 
die den ausschreibenden Städten mit einem Rundschreiben !) 
übermittelt wurde. Auf 11a Millionen Gulden waren die neuen 
Lasten berechnet. Nürnberg legte das Hauptgewicht auf eine 
Gesandtschaft an den Kaiser; nur durch eine solche könnten 
die Umtriebe der Stände durchkreuzt werden 3). 
') Nürnberg an Strassburg, Ulm, Frankfurt, 2. März 1523, Bb. 96. 
2) In dem Gutachten über den Zoll (Kreisarchiv Nürnberg R. T. A. 
1522/28 fol. 173 ff.) empfahl Nürnberg den grösseren Städten, im Notfall 
die Kosten der Gesandtschaft für die kleineren zu übernehmen; alle 
wurden ersucht. für die Gesandtschaft Vollmacht zu geben. Es galt die
	        
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