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mug und unerhörte Wucher hat dermaßen überhand genommen,
daß e8 nicht Wunder wäre, wenn ANes zu Trümmern und zu
Boden ginge; man giebt jeßund nicht mehr fünf oder jechs,
jendern fhon funfzehn und achtzehn aufs Hundert. So nehmen
die Fürften viel Geld allbier von unfern Kaufleuten auf. Wenn
aber Ddiefelben zulegt bei Etlidhen die Hauptjumme verlören, Io
geflhähe ihnen um {olhes unchriftlidhen Wuchers willen voll»
fommen recht.“
€ muß Cuch mit Necht befremden, daß diejem Wucher-
unfug bei uns noch fein Gejeg feuert, während wir uns Doch
in andern ftädtifchen. Verbältniffen mander guten Anordnung
zyfrenen. Wir haben z. B. jeit dem Jahr 1536 eine treffliche
Senerz-Drdunung. Ihr werdet fie wohl jhon fennen, denn nach-
dem man fie Damals von Neuem geregelt und verbeffert, wurde
fie Eurem Herzog auf feinen Wunjh von Leo Schürftab, zu
der Zeit alter Bürgermeifter, zugefhift. Chenfjo erhielt er
einige Jahre zuvor unfere Polizei-Ordnung durch einen unjerer
NKathsherren. In diefer hat uns freilich erft Noth und Gefahr
zu mancher beffern Einrichtung gezwungen. Im Sommer des
Yahres 1543 brad in Süd-Deutjhland an vielen Orten eine
Aurchtbare peftartige Krankheit aus und man fürchtete ihren
Ausbruch au in unjerm reichbevölferten Nürnberg. Man
ichrieb fie als eine Strafe Gottes den vielfältigen Jündhaften
Nebertretungen 3u, Die fchon lange in mancherlei Weife and
im unferer Stadt herrichten, der Läfterung des göttlidhen Nas
mens, der Böllerei, Unzucht, Berlegung der Nächftenkiebe und
andern Laftern, die überall im Schwange waren. Die Sterb-
lichfeit war hier au Ih)on ehr bedeutend, als wir, Die int
Rath faßen, durch eine gedruckte, in alle Häufer vertheilte ftrenge
Verordnung dem Nebel möglichft zu fteuern fuchten. Wir
armabhnten darin die Bürger nicht nur, von ihrem Jündhaften
Wejen, ihren Laftern abzuftehen und durch Andacht und Gebet
Gottes Barnherzigkeit anzuflehen, jondern wir geboten mit
ernftem Nachdruck die AWoftellung von allerlei Mipbräucen und
Anordnungen, Die damals aerade Außerft aefährlich wirken