daß man ihn „aMenfalls um 30000 Chaler anbieten Fönnte“.
Im Älternfollegium fprach man fich dahin aus, „daß er in Er:
mägung feines wahren innerlichen Werts“ — d. h. feines Metall:
werts — „und bei dermaligen Zeitläuften wohl nicht über
75000 fl. geachtet und folalich um Ddiefen Preis, auch wohl mit
Nachlaß einiger taufend Gulden abgelaffen werden Könnte, jedoch
jei diefe Merkaufsfache ihrer Wichtigkeit halben vorderfamf{t zur
Notiz und Genehmigung eines hochlöblichen Rats zu bringen,
jowie auch den Herrn Genannten durch die in der Ararial:
angelegenheit neuerlich aufgeftellte Deputation bei anhentiger Kon:
jerenz Nachricht zu geben und ihre patriotifchen guten Gedanken
darüber zu hören“. Genannte und Rat ftellten fich ganz auf den
Standpunkt des Älternfollegiums, aber aus dem DVerkaufsgeichäft
murde auch diesmal nichts.
3m Zahre 1797 wurden von Rußland aus neue Der:
handlungen wegen Ankaufs des Neptunbrunnens eingeleitet, die
u einem Abfchlußg führten. Der ruffifche Generalfonful und
Kollegienrat v. Sacius war von dem ruffifchen Dizekanzler Sürft
Alerander Konrakin auf ausdrücklichen Befehl Kaifer Pauls I.
beauftragt morden, mit dem Nürnberger Rat in Unterhandhungen
zu freten. Er bot zunächft 5000 CLouisdors oder 55000 fl., erhöhte
dam fein Gebot auf 58000 und 60000 fl. Am 3. Auguft wurde
jodann zwifchen Siqmund Haller v. Hallerftein und den ruffifchen
Dertreter ein Vertrag abgefchloffen, wonach der Brunnen dent
Zaren für 66000 fl. Fäuflich überlaffen wurde. v. Sacius machte
ich anheifchig, diefe Summe in der Weife zu erlegen, daß davon
von zchn zu zehn Tagen 10000 fl. bar in guten Fonventions-
mäßigen AMünzforten abgeführt werden Jollten, bis Die ganze
Zumme bezahlt fein würde. Damit aber die Ablieferung 1010 der
Transport des Brunnens nicht aufgehalten werde, verpflichtete fich
der Kontrahent, dafür zu forgen, daß für die bei Abführung des
Brumens noch rückftändige Summe ein Nürnberger feiftungsfähiges
Bandlungsbaus die Bürafchaft übernehme. Alle mit der Ser:
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