Werktagsschule entlassenen Schüler und Schülerinnen und zwar bis
zum 18. Lebensjahre ausgedehnt.
Mit der Sonntagsschulpflicht wurde die Verpflichtung zum Be-
suche der gleichfalls am Sonntag in der Kirche stattfindenden Christen-
lehre verbunden, so dafs die Schulpflichtigen von nun an am Sonntag
abwechselnd die Sonntagsschule und die Christenlehre zu besuchen hatten.
Nach den Berichten der Visitatoren hatte die Sonntagsschule
gleich anfangs mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen. Der erste Eifer
erkaltete bald so sehr, dafs zuweilen ein ganzes Drittel der Schüler
5eim Unterricht fehlte.
Zweimal, in den Jahren 1848 und 1849, beantragte die Kgl.
Lokalschulkommission bei der Schulaufsichtsbehörde die Aufhebung
der Mädchensonntagsschule angesichts der gegen den Besuch der-
selben herrschenden Abneigung. Doch wurde diesem Antrage nicht
stattgegeben, und so bestanden Knaben- und Mädchensonntagsschulen,
abgesehen von der von Jahr zu Jahr steigenden Schülerzahl, ohne
wesentliche Anderung bis in die siebziger Jahre.
Offenbar litt die Sonntagsschule unter dem Mangel neuer, für
das praktische Leben unmittelbar nützlicher Bildungselemente. Dazu
kam, dafs die Unterrichtszeit, 2 Stunden jeden zweiten Sonntag nach-
mittags von 1—3 Uhr, nicht nur unzulänglich, sondern auch ungünstig
gelegen war, Hatte man sich doch schon im Jahre 1841 veranlafst
gesehen, für diejenigen Sonntagsschülerinnen, die durch häusliche
Geschäfte verhindert waren, am Sonntag nachmittag den Unterricht
zu besuchen, die sogen. Mittwochskurse zu errichten.
Sollte der Unterricht neu belebt und zu einem wirklich frucht-
Dringenden umgestaltet werden, so mufste nach zwei Richtungen, und
zwar in Bezug auf Lehrplan und Unterrichtszeit, Wandel eintreten.
So wurde nun auf Anregung des um die Stadt hochverdienten Bürger-
meisters Freiherrn von Stromer, am 12. Mai 1873 eine Fortbildungs-
schule für Mädchen errichtet, welche denselben die zur Führung eines
einfachen Geschäftsbetriebes notwendigen Kenntnisse in kaufmännischer
Korrespondenz, in kaufmännischem Rechnen, in Buchführung und
Wechsellehre vermitteln, aber auch Unterricht in Religion und
deutscher Literatur gewähren sollte. Zunächst trat ein I. Kurs mit
29 Schülerinnen ins Leben; im Jahre 1874 wurde ein II. Kurs, im
Herbst 1885 eine Parallelabteilung des I. Kurses errichtet. In An-
erkennung ihrer vorzüglichen Leistungen wurde die Schule, die bis
dahin nur den Charakter einer von dem Magistrate errichteten Privat-
anstalt gehabt hatte, im Jahre 1886 von der Kgl. Regierung von Mittel-
franken als eine öffentliche Schule und die Inspektion derselben als eine
Königliche anerkannt. Zur weiteren kaufmännischen Ausbildung der
Schülerinnen wurde im Jahre 1887 der Unterricht in der englischen
5prache, später auch der in Stenographie dem Lehrplan eingefügt.
Die Erteilung des Unterrichts findet auschliefslich in den Vor-
mittagsstunden von 8—12 Uhr statt, so dafs den Schülerinnen der
ganze Nachmittag zur Fertigung schriftlicher Aufgaben und zur Be-
sorgung häuslicher Geschäfte freigelassen ist. Im Schuljahre 1891/92
wird die Schule von 125 Schülerinnen besucht, die sich auf zwei erste
ınd einen zweiten Kurs verteilen.
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