52
dahin und alle Rechnungen der Aemter in der
Stadt sowohl als auf dem Lande wurden jähr⸗
lich von demselben untersucht. Es wurde durch
die beiden vordersten Rathsglieder, welche man
Losunger nannte, und durch drei Lofung⸗
schreiber verwaltet. Letztere wurden in den
nenern Zeiten ans dem Patriziate gewählt, und
deshalb wurde die Benennung Losungschrei⸗
ber in den Titel Losungrath umgewandelt.
Anfänglich wurde die Losung mit Getraide, später
mit Gelde entrichtet.
Da von Seiten des Magistrats keine Rech⸗
nimgsablegung über die Staats⸗-Einnahmen und
Ausgaben statt hatte; so führte dieß endlich die
beiden Prozesse herbei, welche die Bürgerschaft
gegen den Magistrat bei dem Reichshofrath in
Wien anhängig gemacht hatte. Zur Untersuchung
dieser Sache wurde hierauf eine kaiserliche Sub⸗
delegations⸗ Commission niedergesetzt, welche be⸗
deutende Vexanderungen mit der innern Staats⸗
verfassung machte.
Der kleinere patriziatische Rath unter⸗
schied sich von dem größern bedeutend, denn
die Mitglieder des letztern, welche Genannte
hießen und ein Ausschuß der Bürgerschaft wa—
ren, durften nicht den Sitzungen des kleinern
0
f
3
he
*
Jo
—*
k
nio
mit
M
Nay
Jac.
blie
der