fullscreen: Schembartbuch – Nürnberg, STN, Will. I. 416. 2°

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men, deren Leitung er als Direktor übernahm. An seine Stelle war 
Dr. Hopf, k. Studienlehrer des hiesigen Gymnasiums, getreten, der 
am 24. Februar 1847 in das Amt eines Rektors der Handelsgewerb— 
schule eingeführt wurde, das er bis zu seinem Tode am 18. August 
1883 bekleidete und mit seltener Rüstigkeit, Umsicht und Treue führte. 
In der Zwischenzeit verweste Pfarrer Dietzel das Rektorat. 
Mit dem Einzug in das neue Gebäude nahm die Handelsgewerb— 
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'nfolge der Erhöhung des Schulgeldes am Gymnasium so groß, daß 
der Magistrat sich genötigt sah, um den Zufluß von Schülern abzu— 
wehren, das Schulgeld an der Handelsgewerbschule von 12 auf 18 fl. 
zu erhöhen. 
Diese Maßregel wurde zwar durch Ministerialentschließung vom 
18. März 1849 sistiert und das Schulgeld auf den früheren Betrag 
zurückgeführt; die städtischen Behörden aber bestanden auf ihrem Be— 
schluß, indem sie geltend machten, daß die Handelsgewerbschule, wenn 
sie ihren Zweck erfüllen wolle, wenigstens einer teilweisen Umgestal— 
tung und vermehrter Lehrkräfte bedürfe. Namentlich für den franzö— 
sischen und englischen Sprachunterricht müsse besser als bisher gesorgt 
werden. Diese Verbesserungen seien mit Unkosten verbunden, welche 
die hiesige Kommunalkasse nicht zu erschwingen vermöge. 
Zugleich aber habe die städtischen Behörden noch ein zweiter 
Grund dazu bestimmt, diese Erhöhung sofort ins Leben treten zu lassen. 
Es könne nämlich mit Gewißheit angenommen werden, daß bei der 
ringetretenen Erhöhung der Klaßgelder am Gymnasium behufs Ver— 
zrößerung und Verbesserung der dortigen Lokalitäten eine bedeutende 
Anzahl von Schülern austreten und sich der billigeren Handelsgewerb— 
schule zuwenden würde, wodurch dieselbe unverhältnismäßig überfüllt 
werden müßte. 
Die desfalls gefaßten Beschlüsse der städtischen Behörden seien 
daher durch die Notwendigkeit hervorgerufen worden, und wenn die— 
selben nicht in Vollzug gesetzt werden dürften, so wäre die nächste 
Folge davon, daß die Handelsgewerbschule in ihrer bisherigen Mangel— 
haftigkeit fortbestehen und zuletzt in Verfall geraten müßte. 
Jedoch auch diese wie eine wiederholte Vorstellung wurde von dem 
K. Staatsministerium abschlägig beschieden. Erst als der Magistrat 
erklärte, daß die städtischen Behörden unter diesen Umständen genötigt 
seien, den Zuschuß für die technischen Anstalten mit jährlich 3300 fl. 
zurückzuziehen, wurde eine temporäre Erhöhung des Schulgeldes an 
der Handelsgewerbschule vom Schuljahr 1850451 an genehmigt. 
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