Volltext: Handbuch der vorzüglichsten Denk- und Merkwürdigkeiten der Stadt Nürnberg (1. Bd. - 2. Auflage)

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werden sollte, so geschah dieses doch fortwaͤhrend 
heimlich im Innern des Hofs und im Jahr 1601 
las sogar Georg Sprenger, Trißler und Or— 
denspriester zu Ellingen, mit noch zwei Mönchen, 
welche er von Bamberg hieher kommen ließ, in 
der Kapelle Messe. Hierüber führte der Rath 
Veschwerde bei dem Haus⸗Commenthur und ver⸗ 
langte, daß das Messelesen und andere Zeremonien 
unterbleiben sollten. Als die Abgeordneten des 
Raths zum drittenmale mit demselben Verlangen 
im deutschen Hause erschienen, war der Haus⸗ 
Commenthur verreist, und Sprenger entgeg⸗ 
nete: “daß man sichs nicht wolle hindern lassen, 
Messe zu lesen, weshalb ihn der Rath durch 
Bewaffnete gefangen nehmen und auf das Rath⸗ 
haus bringen ließ. Durch dieses Verfahren glaub⸗ 
te der Deutschmeister Maximilian von Oester⸗ 
reich seine Rechte verletzt, und erhob deßhalb 
bei dem kaiserlichen Kammergericht Klage, von 
welchem aber keine Entscheidung erfolgte. Der 
deutsche Orden zog daher diese Streitigkeit im 
Jahr 1625 an den kaiserlichen Reichshofrath in 
Wien, worauf im Jahr 1629 eine kaiserliche 
Commission niedergesetzt, und dieselbe dem Bi— 
schof zu Würzburg Philipp Adolf und dem Grafen 
Wolf zu Castell aufgetragen wurde. Waͤhrend
	        
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