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werden sollte, so geschah dieses doch fortwaͤhrend
heimlich im Innern des Hofs und im Jahr 1601
las sogar Georg Sprenger, Trißler und Or—
denspriester zu Ellingen, mit noch zwei Mönchen,
welche er von Bamberg hieher kommen ließ, in
der Kapelle Messe. Hierüber führte der Rath
Veschwerde bei dem Haus⸗Commenthur und ver⸗
langte, daß das Messelesen und andere Zeremonien
unterbleiben sollten. Als die Abgeordneten des
Raths zum drittenmale mit demselben Verlangen
im deutschen Hause erschienen, war der Haus⸗
Commenthur verreist, und Sprenger entgeg⸗
nete: “daß man sichs nicht wolle hindern lassen,
Messe zu lesen, weshalb ihn der Rath durch
Bewaffnete gefangen nehmen und auf das Rath⸗
haus bringen ließ. Durch dieses Verfahren glaub⸗
te der Deutschmeister Maximilian von Oester⸗
reich seine Rechte verletzt, und erhob deßhalb
bei dem kaiserlichen Kammergericht Klage, von
welchem aber keine Entscheidung erfolgte. Der
deutsche Orden zog daher diese Streitigkeit im
Jahr 1625 an den kaiserlichen Reichshofrath in
Wien, worauf im Jahr 1629 eine kaiserliche
Commission niedergesetzt, und dieselbe dem Bi—
schof zu Würzburg Philipp Adolf und dem Grafen
Wolf zu Castell aufgetragen wurde. Waͤhrend