Metadaten: 400 Ausflüge in die Umgegend von Nürnberg und Fürth

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Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter. 
8 3. Die Ämter des Sebalder Waldes. 
Die Erbförster. Der Sebalder Wald war ursprünglich gleich dem 
Lorenzer in sechs Huten geteilt. Vier davon sind jedoch im Laufe der 
Zeit zerschlagen worden, sodals in unserer Epoche der Forst in zehn 
Reviere zerfällt, deren Inhaber in Kraftshof, Neuenhof, Tennenlohe, Bucken- 
hof, Kalkreut, Käswasser, Klein Geschait, Güntersbühel, Rückersdorf und 
Erlastegen. ihren Sitz haben.) Ihre Inhaber dürften im ganzen und 
grofsen dieselben Rechte und Pflichten gehabt haben, wie die KErbförster 
des Lorenzer Waldes. 
Der Amtmann des Waldes Sebaldi. Im Sebalder Walde hat es 
von jeher nur einen städtischen Oberbeamten, den sogenannten Amtmann 
des Waldes Sebaldi, gegeben, der im Auftrage des Rates, die uns bereits 
bekannten Funktionen eines Forstmeisters ausübt, dem aber daneben auch 
noch die Verwaltung des am südlichen Waldrande gelegenen Hofes Katzen- 
lohe und die finanzielle Leitung eines nicht unbedeutenden Kohlenbrennerei- 
betriebes übertragen ist. 
Der Hof Katzenlohe, auch der Schafhof genannt, dient zur Aus- 
nutzung der im Walde vorhandenen Gelegenheit zur Schafweide. Wir 
arfahren Näheres über ihn zuerst im Jahre 1438, wo ihn der Rat nach 
der grofsen Teurung des vorangegangenen Jahres mit dreihundert Schafen 
neu besetzen liefs. 1441 hatte sich diese Herde auf 360 und 1442 auf 
386 Stück vermehrt. Die Schafe standen in der Pflege eines Schäfers, 
dem, wie es scheint, der gesamte Krtrag der Herde pachtweise überlassen 
war. Den Verkehr zwischen ihm und dem Rat vermittelte der Amtmann 
des Waldes. Wie die mit dem Hofe verbundene Ackerwirtschaft geregelt 
war, ist uns nicht bekannt. Was die Kohlenbrennerei anbetrifft, so er- 
fahren wir, dafs der Amtmann den im Walde zugelassenen Köhlern die 
zur Einrichtung ihrer Meiler nötigen Vorschüsse gewährt und ihnen die 
fertige Holzkohle gegen einen festen Taxpreis abnimmt, um dieselbe in 
einem besonderen Speicher, dem Kohlenstadel, aufzuschütten. Dort lagern 
sie, bis der Rat sie ihm abfordern läfst, um sie an die Nürnberger Schmiede 
zu verkaufen, die, wie es scheint, ein privilegiertes Bezugsrecht auf 
sie haben. 
Als Amtmann des Waldes finden wir zu Beginn unserer Epoche Ulrich 
Volland vor, dem der gesamte Ertrag des Waldes und des Schafhofes von 
1430 bis 1432 einschliefslich für jährlich 250 G verpachtet war. Nach 
Ablauf des Pachtvertrages wurde Volland durch den Jüngeren Bürger- 
\ Vergl. Mendels Waldbüchlein 1429. Nbg. KA. Ms. 526 fol. 5 ff.
	        
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