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preussischen Provinzen aufgehoben worden sei, weg-
gelassen worden. An die weitere Mitteilung, dass die
Mitglieder der Fürther Loge sich nicht einmal erlaubt
hätten, die Loge in Erlangen bei ihrem diesjährigen
Jahresfeste zu besuchen, knüpit Br. Hommel dann die
Bemerkung, dass die Logenkorrespondenz keine
andern als Familiennachrichten enthalte, welche teils
die leichtere Bekanntschaft auf Reisen vermitteln, teils
zur Sicherung gegen Personen dienen sollen, welche
die Pflicht ihrer sittlichen Vervollkommnung ausser
Augen setzen und auf Täuschung der Logen und
ihrer Mitglieder ausgehen.
In der am 10. September 1807 vom General-
Landes-Kommissariat ergangenen Antwort auf diese
Eingabe unsrer Loge wird denn auch erfreuerlicher-
weise verfügt:
„Wenn übrigens die Correspondenz mit fremden
Logen blos den Personalstatus der Maurer und
wechselseitige Einladungen zu maurerischen
Festen betrifit, so kann dieselbe unter des-
fallsiger persönlicher Verantwortlichkeit des jedes-
maligen Meisters vom Stuhle, nachgegeben
werden.‘
Unterdessen war auch von Berlin die Erwiderung
auf jenes Schreiben unsrer Loge eingelaufen, in
welchem sie um ihre Entlassung aus dem Verbande
er Grossloge nachgesucht hatte. Diese Erwiderung,
in der die Grossloge herzlichen Abschied von der
Tochterloge in Fürth nimmt, lautet wie folot:
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