Objekt: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

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heblidher Urfadhen vor etwa fieben SKahren abgefdhafft 
worden. Sie feien auch nicht verpflichtet, wenn fie Arbeit 
hereinbrächten, bei einem Heller die Hälfte abzugeben. Denn 
die Gejelen unterfingen fih, heimlich bei der Kundfhaft des 
Lohne wegen nachzufragen, als ob die Meifter ungetreu 
handeln und fie betrügen wollten. Wenn ein Sefell feinen 
übliden Lohn empfangen, folle er fich enthalten, nachzufragen 
und hinterrüds die Meifter zu verkleinern. Ein Sefele fei 
darum ja au) vom Rate der Stadt verwiefen worden. 
Wenn die Meifter außer dein Wochenlohn von der Bürger- 
arbeit die Hälfte an die Sefellen abgäben, müßten fie 
Taınt Weib und Kindern von der Stadt Almofjen leben. 
Wie kämen die Gefellen dazu zu verlangen, daß ihnen für 
jechS Kreuzer Koftgeld täglih Feifch vor8 Maul gejeßt 
werde? Die Meifter feien dazu nicht verpflichtet, ja e8 fei 
ihnen ausdrüclih in ihrer Ordnung verboten. Sei einem 
Sefellen eines Meifter8 Koft oder Lohn zu gering, fo möge 
er3 Draußen verfuchen, fie Könnten ihn nicht halten. 
itebt ihm, erklären Ffurzweg die Meifter, Thür und Thor 
offen. Auf dem Leineweberhandwerk giebt e& alerorten 
Sefellen genug, und andere arme fremde Tröpfe, die weit 
im Sand herum laufen und Feine Arbeit finden, wären froh, 
wenn fie bier Arbeit fänden. In Summa diefe Sefellen find 
Aufrührer und Faulenzer, die lieber beim Bierwirt zechen 
und fchwelgen, al8 fleißig ihre Arbeit thun; aud) darunter 
ind eS die RNädelsführer, die die andern aufreizen. 
Zum Schluß werden die Gefellen der Seheimbündelei 
befchuldigt. Troß des ftrengen Verbotes heimlicher Zu: 
jammenfünfte, froßdem fie fich nur unter der Mufficht des 
Nugfhreiber3 zufanmımenfinden dürften, hätten fie dreimal 
auf dem Markt bei der Frauenkirche und Hinter der Mauer 
bei der Vefte und vorm Thor eine heimliche Umfrage und 
Zufammenkfunft gehalten. Ein Schreiber fer ein Schreiber,
	        
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