73
welche ein älteres Familiengrab gegen ein neues auf dem neuen Fried—⸗
hof umtauschen, das alte Grab 50 Jahre lang vollständig unbe—
rührt zu lassen. Er garantiere für die unversehrte Erhaltung des alten
Graͤbes auf die Dauer von 50 Jahren. Unter allen in Frage kommenden
Plätzen für einen neuen Friedhof sei der Ronhöfer Wald der günstigst
gelegene.“
Nach langwierigen Verhandlungen gelang es 1878 von dem der
Gemeinde Ronhof gehoͤrigen Walde eine Fläche von 30 Tagwerk um den
Preis von 27 600 Mark zu erwerben, wozu nachträglich noch im Jahre
880 eine weitere Waldflaäͤche von 8 Tagwerk 89 Dezm. um den Preis
bon 8001 Mark angekauft wurde. Ferner wurden die zwischen dem neuen
Friedhofareal und der Pegnitz gelegenen Grundstücke der Okonomenwitwe
Marg. Schindler von Ronhof und ihrer Kinder von zusammen 3 Tgw.
23. Dezimalen um den Preis von 2100 Mk., dann eine an der Ostseite
gelegene, dem Fabrikanten Ammon gehörige Fläche von 27 Dezimalen gegen
Uebernahme der Verpflichtung erworben, auf Kosten der Stadtgemeinde neben
der Südgrenze der abgetretenen Fläche auf deren ganzen Länge von der
Erlanger Diftriktsstraße bis zu dem vom Batzenhäuschen herführenden Wege
einen Stückelzaun herzustellen, was eine Ausgabe von 471 Mk. verursachte.
Laut vertrags vom 1. Februar 1881 wurde von dem erworbenen
Areale eine Fläche von 5 Tgw. an die israelitische Kultusgemeinde behufs
Anlage eines isräelitischen Friedhofs um 6000 Mtk. abgetreten.
Das nach Abschluß der Kaufsverhandlungen aufgestellte und von der
kgl. Regierung genehmigte Friedhofbauprojekt bestand in der Errichtung:
a. einer Leichenhalle mit Leichenwärterwohnung, Sezierzimmer und meh—
reren Gerätschaftszimmern,
b. eines Versammlungssaales,
q. einer Remise für Gerätschaften nebst Abort, J
J. einer steinernen Umfassungsmauer an der Erlanger Landstraße und
von da bis 45 mm über den Stadelner Fußweg hinab,
e. eines Stückelzaunes an den übrigen Stellen.
Gemäß Ministerial-Entschließung vom 27. Januar 1881 wurde die
Übernahme der auf
142813 Mk. 29 Ppfg.
beranschlagten Kosten für Anlage des Friedhofes einschließlich der Kosten der
Arealerwerbung auf die Getreide- und Mehlaufschlagskasse gestattet.
Am 29. Dez. 1881, vormittags 10 Uhr, fand die Einweihung
des neuen städtischen Friedhofes statt. Eine große Anzahl Einwohner
wohnte trotz der kalten Witterung dem feierlichen Akte bei. Die Ver—
sammlungshalle, in welcher der aiste Teil der Feier stattfand, war voll
Neugieriger. Den weltlichen Akt eröffnete Bürgermeister Langhans
mit einer Ansprache, in welcher er die Geschichte des Erwerbes der Grund—
stücke und des Baues schilderte und welche er mit dem Wunsche: „Fern
bleibe jede Entweihung durch frevelnde Hand diesem Orte“ schloß. Nach
dem Gesange eines von den Lehrern vorgetragenen Chorals ergriff Kirchen—
rat Lehnus das Wort. Seiner Rede legte er den Satz zu grunde: