Inhaltsverzeichnis: Christgebührliche Gelassenheit/ oder Gehorsame Ergebung deß Menschlichen Willens in den Göttlichen Willen/ auß den Worten Christi, Matth. 26, v. 39.

Wohlfahrtspflege 
einanderlaufen und deshalb Jurist, Arzt und Erzieher ein Anrecht auf einen solchen Posten zu 
haben glauben. 
Da die Neuordnung erst im letzten Viertel des Berichtsjahres eintrat, so konnte sie im 
laufenden Jahre in ihren Auswirkungen noch nicht voll zur Geltung kommen. 
Die Allgemeine Abteilung (künftig Abteilung lgJugendschutz) hat zur Hauptaufgabe, 
beginnende Berwahrlosung hintanzuhalten durch Ausuͤbung der sogenannten Schutzaufsicht, 
um dadurch Fürsorgeerziehung zu verhindern. Das Gleiche tut die Abteilung II, „Jugendgerichts— 
hilfe“, für ihre Schützlinge, denen sie (als Hauptaufgabe) ihren Beistand vor Gericht angedeihen 
läßt. Gelingt es nicht, die Verwahrlosung aufzuhalten, so wird Antrag auf Fürsorgeerziehung 
gestellt und zwar gehört dies zur Aufgabe beider Abteilungen. Ist durch Amtsgerichtsbeschluß 
Fürsorgeerziehung angeordnet worden, so beginnt die Tätigkeit der Abteilung III „Fürsorge⸗ 
erziehung“, da der Stadtrat zu Nürnberg Bollzugsbehörde für die Fürsorgeerziehung ist. Man 
sieht, wie enge die Tätigkeit der 3 Abteilungen zusammenhängt, wie systematisch die Aufgabe 
der Abtg. III, Fürsorgeerziehung, auf der der Abteilungen lund II aufgebaut ist, so daß Abtg. III 
sozusagen der Oberbau von Abt. J und II ist. 
Der städtischen Jugendfürsorge unterstehen auch folgende städtische Fugendfür— 
sorgeanstalten: das Knabenheim, Wespennest 9, das Mädchen- und Kinderheim, Treib⸗ 
herg 9, das Schulkinderheim, Großweidenmuhlstraße 49, das Lehrlings- und Jungmännerheim, 
Adaͤm⸗Klein⸗Straße 6. Diese Anstalten, deren Ausbau eine der wichtigsten Voraussetzungen 
ür den inneren qualitativen Ausbau der Jugendfürsorge bildet, werden ebenfalls unter ein— 
heitlichen Gesichtspunkten für die Tãtigkeit der Jugendfürsorge benützt, teils als Aufnahmeheime 
UÜbergangsstation) für Fürsorgezöglinge, teils um bei beginnender Verwahrlosung eine Besse— 
rung herbeizuführen, teils um überhaupt vorbeugend zu wirken. Sie bilden dadurch eine un— 
entbehrliche Ergänzung der Arbeit der Jugendfürsorge. 
Berufsvormundschaft. Die Berufsvormundschaft der Staͤdt Nürnberg wie überhaupt 
die ganze öffentliche Jugendfürsorge der Stadt stand im Berichtsjahre unter dem Zeichen der 
Neuorganisation. Wenn Nürnberg auch in früheren Jahren für seine Jugend quanti⸗ 
tativ und qualitativ viel getan hat, so war das Viele und Große, das man geschaffen hatte, doch 
nicht so verwendbar, daß es als Träger für starke Lasten geeignet war und nicht so geordnet, daß 
es organisch zusammenhängend als einheitliches Gebilde sich darstellte. Ausbau und Einordnung 
der verschiedenen Institute in ein wirksames Gefüge war vonnöten. So erhielten nicht nur die 
Säuglings- und Jugendfürsorge neue Stützen, sondern auch die Berufsvormundschaft gestaltete 
man zum leistungsfähigeren Träger für größere Lasten. Starrheit und Einseitigkeit waren die 
Nachteile, die die Berufsvormundschaft vordem infolge eines zu eng gefaßten Gemeindestatuts 
in der Entwicklungsfähigkeit hinderten. Die Neuordnung schlug hier eine gewaltige Bresche. 
Man öffnete die Grenzen, innerhalb deren sich die Berufsvormundschaft bisher bewegen mußte, 
indem man durch ein Ergänzungsstatut die Ausdehnung der berufsvormundschaftlichen Tätigkeit 
auf alle Fälle zuließ, wo fich das Eingreifender öffentlichenFugend— 
hilfe empfehlenswertzeigte. Heute kann das städtische Vormundschaftsamt in 
der Form der Bormundschaft, der Pflegschaft und Beistandschaft Wor— 
behaltlich der Zustimmung der Vormundschaftsgerichte) alle Fälle übernehmen, wo ein Jugend⸗ 
licher irggndwie gefährdet erscheint. Die Neuordnung der Berufsvormundschaft ist außerdem 
noch durch den Ausbau der pflegeri schen Fürsorge charakterisiert. Während früher 
der Waisenrat, die Waisenpflegerinnen, die Kostkinderaufsichtsdamen, außerdem noch die Schwe— 
stern der Mutterberatungsstellen und eine Amtspflegerin der Berufsvormundschaft wahllos 
nebeneinander und miteinander die Aufsicht führten, brachte die Neuordnung die so nötige Pla n— 
mäßigkeitund Überssicht auf diesem Gebiete. Es wurde bei der Berufsvormundschaft 
ene Prlegeabteilung mits berufsmäßigen Pflegerinnen geschaffen, denen die Aufsicht
	        
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