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ihn diese Befehle erreichten, Entwürfe, die wenigstens vor-
erst zum Beiseitelassen der Revindikationen nötigten.
Die Direktorialansprüche, welche die Markgrafen
grösstenteils zurückgezogen hatten, griff er wieder in ihrem
vollen Umfange auf. Legte er sofort Hand auf fremde
Gebiete, so war auf freiwillige Nachgiebigkeit Bambergs
in Sachen des Direktoriums, auf Empfehlung durch
die Kreisversammlung nicht zu rechnen. Diese hätte sich
gehütet, für die trotz ihrer 2°/, Stimmen übermächtige
Stellung des Königs! einen noch dauerhafteren Grund zu
bauen. So fasste Hardenberg ins Auge, die Direktorial-
angelegenheit vor der Gebietsfrage zur Entscheidung zu
aringen.?
Wo es in Deutschland Kreisstände gab, schlossen sich
dieselben zur Abwehr häufig zusammen. Desgleichen
thaten nunmehr die kleinen fränkischen Staaten-
gebilde. Auch mit der Reichsritterschaft, die von Preussen
nicht minder schwer verletzt war, setzten sie sich in Ver-
bindurg.? Anfangs waren die preussischen Einladungen
zu Vergleichen von allen Seiten in gleicher Weise beant-
wortet worden: man sei zu einem Abkommen bereit;* aber
mehr als blosse Worte gab man so wenig als Hardenberg.®
Jetzt drohten die Stände, gemeinsam eine vorher auf dem
ı. Der kaiserliche Minister Graf v. Schlik wird nicht müde, in
seinen Berichten die Hilflosigkeit Frankens gegenüber der er-
irückenden Uebermacht Preussens zu betonen.
z, Bericht Hard. d. d. Ansbach 22. Mai 1792; R. XI. 7.
3. Die Kantone Steigerwald u, Baunach hatten ihre Kanzlei zu
Nürnberg.
4. Dazu erboten sich Oettingen, Hohenlohe - Bartenstein,
Schwarzenberg, Nürnberg, Pfalzbayern, ausserdem der Ritterkanton
Gebirg: Berichte Hard. vom 9. März u. 2. Apr. 1792.
5. Hard, sprach seine Bereitwilligkeit in der Erklärung vom
13. Apr. 1792 aus.