Volltext: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

überlassen bleibe für die Aufbringung der Kosten »durch 
freies Uebereinkommen« Sorge zu tragen. Ueber die Wahl 
eines Lehrers werde Anzeige erwartet. 
Nun meinte man, nachdem die Verhandlungen bereits 
zwei Jahre lang gedauert, einen festen Boden für die Ord- 
nung und Entwickelung der religiösen Angelegenheiten der 
Nürnberger Israeliten gewonnen zu haben, allein bald stellte 
es sich heraus, »dass die lange Arbeit umsonst, dass anstatt 
das Ende noch nicht einmal der Anfang einer befriedigenden 
Organisation erreicht worden war.«*) Zwar einigte man 
sich dahin, ®) dass ein Lehrer angestellt werden soll, der 
zugleich das Vorbeteramt und den Schächterdienst zu ver. 
sehen habe; als man aber daran ging die Kultusbeiträge 
nach Mafsgabe der Klasseneinteilung vom 29. März 1857 
zu erheben, da verweigerten zwei Mitglieder die Leistung 
der Beiträge. Auf Veranlassung des Vorstandes suchte 
Dr.” Loewi beim Magistrate gegen die Widerstrebenden 
die administrative Exekution nach,®) Es war freilich 
dem Rabbiner peinlich, den Magistrat so oft mit seinen 
Gesuchen und Vorstellungen behelligen und nunmehr sogar 
nach Polizei rufen zu müssen. Er entschuldigt sich aber 
in seinem Schreiben an den Magistrat, dass der Anfang 
schwierig ist, dass das gleiche Verfahren auch in Fürth, 
Ansbach, Würzburg u. A. durchgemacht werden musste 
und er spricht die Zuversicht aus, dass, wenn erst die 
richtige Organisation hergestellt und derselben »das Siegel 
der öffentlichen Autorität« aufgedrückt sein wird, der Verein 
der Nürnberger Israeliten der Polizeibehörde von allen 
Einwohnern verhältnismässig die geringsten Lasten bereiten 
!) Vorstellung vom 9. Mai 1858, s. weiter. 
?) Protokoll vom 29. Januar 1858. Zu dieser Beratung der 
ansässigen Israeliten wurde auch ein » Permissionist« zugezogen. 
3) Eingabe vom ıo. Februar 1858.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.