fullscreen: Anselm von Feuerbach, der Jurist, als Philosoph

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Provokationen führten, trieben ihn, Landshut zu verlassen und 
nach Frankfurt zu gehen. Dort wartete er die weiteren Schritte 
der Regierung ab. 
Auf Zureden seines Freundes Jakobi!l) entschliesst er 
sich 1805, in bayerischen, Diensten zu bleiben. Am 16. Dezember 
1805 wurde er denn zum ausserordentlichen geheimen Referen- 
dar beim geheimen Ministerial-Justiz- und Polizeidepartement 
ernannt und avanzierte am 15. November des Folgejahres zum 
ordentlichen geheimen. Referendar des Ministerial-Justiz-Depar- 
tements. In der Zwischenzeit hielt er noch in Landshut vor acht 
Hörern ein Kollegium der Pandekten. Die Universität betrat 
er nicht mehr. Welche Zustände auf ihr herrschten, dafür zeugt 
am besten Feuerbachs Mitteilung, dass einzelne Professoren 
dort eigenmächtige Kriminalinquisitionen gegen ihre Kollegen 
eröffneten und ohne Anzeigungen bei dem Rektor, ohne Er 
laubnis und Beschluss des Senates und ohne Regierungsbefehl 
heimlich nachts in Wohnungen eindrangen, um die Papiere 
eines Kollegen zu versiegeln und Beweise eines Kriminalver: 
brechens gegen ihn zu finden.?) — 
In München hatte er manchen harten Kampf zu bestehen. 
Für die Rechtswissenschaft dürfte diese Periode zu den wert- 
vollsten in Feuerbachs Leben zu zählen sein. Damals gelang 
es auch seinem rastlosen Bemühen, die Abschaffung der Folter 
durchzusetzen. Zugleich suchte er für Verbesserung der Straf: 
anstalten zu wirken. 
Am 17. April 1806 wurde er als korrespondierendes Mit- 
glied der russischen Gesetzkommission aufgenommen. Trotz 
dieser Arbeitslast fasste er den Plan, neben anderen „philo- 
sophisch-juristischen Ketzereien eine Philosophie und allge- 
meine Geschichte der Gesetzgebung“ zu schreiben.®) Und in 
der Tat lagen auch schon viele Materialien, zumal aus den 
Gesetzen des Orients, teils roh, teils verarbeitet in seinem Pulte. 
„Aber“, rief er aus, „wann wird die Zeit kommen, wo ich dank 
bar mit Virgil werde ausrufen können: 
O Meliboce, deus nobis haec otia fecit 
Namque erit Ille mihi semper deus!“ 
!) Leben u, Wirken, Bd, I. S. 122, 
23 wm % „ SS. 121/122, 
3) Themis S. 146/147.
	        
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