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wohingegen seitens des regulirenden Beamten der Gesellschaft eine 
Eutschädigung von nur M. 16420,70 ermittelt wurde. 
Der zur Entscheidung über diese bedeutende Differenz in Gemäßheit 
des 8. 20 der Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen zusammenberu— 
fene Ausschuß des Verbandes setzte die Entschädigung auf M. 24932,16 
fest. Die Kosten betrugen „13006 
zusammen M. 26232 
Nr. 52 in der Provinz Hannover. Brand vom 21. Oktober 1875. 
Schneidemühle durch Wasser- und Dampfkraft von Her— 
mann Hartung in Wendenmühle. 
Durch den Brand ad. Nr. 51 ist auch dem derzeitigen Besitzer 
des gen. Etablissements ein Gebäudeschaden erwaächsen, für welchen eine 
Entschädiguug von M. 1750,00 
geleistet wurde. Die Kosten betruueegg 760 
zusammen M. 18266 
Nr. 53 im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. Brand vom 
2. Oktober 1875. 
Holländische Windmühle von H. Heneke in Doemitz. 
Ueber die Entstehungsursache des Brandes ist nichts Sicheres er— 
mittelt worden. Möglicherweise liegt eine Unvorsichtigkeit des Gesellen 
des Beschädigten vor. 
Die Entschädigung betrug M. 126,3 
Die Kosten beliefen sich auf d9 
zusammen 128,34 
Nr. 54 in der Provinz Schleswig-Holstein. Blitz im Spätherbst 1874. 
Mahlmühle durch Wind- und Dampfkraft von J. H. E. 
Potent in Glückstadt. 
Der Schaden an dem Dampfschornsteine, der bald nach einem im 
Spätherbst 1874 stattgehabten heftigen Gewitter zuerst wahrgenommen 
wurde, soll durch Blitzschlag veranlaßt sein. Wegen der Verspätung 
des erst unterm 27. Oktober 1875 erhobenen Ersatzanspruchs lag zur 
Berücksichtigung desselben keine Verpflichtung vor, es wurde indeß von 
dem Abweisungsrechte kein Gebrauch gemacht. 
Die Entschädigung betrug M. 150,00 
Die Kosten beliefen sich auf 956 
zusammen, MAd 
Nr. b5 in der Provinz Brandenburg. Brand vom 27. Oktober 1875. 
Mahlmühle durch Dampf- und Wasserkraft von A. Schmidt 
in Müllrose. 
łer Brand ist durch Unvorsichtigkeit eines Dienstmädchens ent— 
anden. 
An Entschädigung wurden gezahlt M. 42,00 
Die Kosten betrugen SDenn 
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