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wohingegen seitens des regulirenden Beamten der Gesellschaft eine
Eutschädigung von nur M. 16420,70 ermittelt wurde.
Der zur Entscheidung über diese bedeutende Differenz in Gemäßheit
des 8. 20 der Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen zusammenberu—
fene Ausschuß des Verbandes setzte die Entschädigung auf M. 24932,16
fest. Die Kosten betrugen „13006
zusammen M. 26232
Nr. 52 in der Provinz Hannover. Brand vom 21. Oktober 1875.
Schneidemühle durch Wasser- und Dampfkraft von Her—
mann Hartung in Wendenmühle.
Durch den Brand ad. Nr. 51 ist auch dem derzeitigen Besitzer
des gen. Etablissements ein Gebäudeschaden erwaächsen, für welchen eine
Entschädiguug von M. 1750,00
geleistet wurde. Die Kosten betruueegg 760
zusammen M. 18266
Nr. 53 im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. Brand vom
2. Oktober 1875.
Holländische Windmühle von H. Heneke in Doemitz.
Ueber die Entstehungsursache des Brandes ist nichts Sicheres er—
mittelt worden. Möglicherweise liegt eine Unvorsichtigkeit des Gesellen
des Beschädigten vor.
Die Entschädigung betrug M. 126,3
Die Kosten beliefen sich auf d9
zusammen 128,34
Nr. 54 in der Provinz Schleswig-Holstein. Blitz im Spätherbst 1874.
Mahlmühle durch Wind- und Dampfkraft von J. H. E.
Potent in Glückstadt.
Der Schaden an dem Dampfschornsteine, der bald nach einem im
Spätherbst 1874 stattgehabten heftigen Gewitter zuerst wahrgenommen
wurde, soll durch Blitzschlag veranlaßt sein. Wegen der Verspätung
des erst unterm 27. Oktober 1875 erhobenen Ersatzanspruchs lag zur
Berücksichtigung desselben keine Verpflichtung vor, es wurde indeß von
dem Abweisungsrechte kein Gebrauch gemacht.
Die Entschädigung betrug M. 150,00
Die Kosten beliefen sich auf 956
zusammen, MAd
Nr. b5 in der Provinz Brandenburg. Brand vom 27. Oktober 1875.
Mahlmühle durch Dampf- und Wasserkraft von A. Schmidt
in Müllrose.
łer Brand ist durch Unvorsichtigkeit eines Dienstmädchens ent—
anden.
An Entschädigung wurden gezahlt M. 42,00
Die Kosten betrugen SDenn
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