Kassabuch geschlossen werden konnte. Dem Zentralvorstand mußte die Auflösung
schon durch den in Ar. 23 des Gutenberger Blattes enthaltenen Artikel und
neine Antwort darauf bekannt sein. Alles Uebrige, woraus auf ein noch vor—
handenes Bestehen des Vereins geschlossen werden wollte, war rein privater
Natur. Ich selbst, als infolge des erwähnten Sirkulars gewählter Vorstand,
nahm jedoch die Wahl nicht an, es unterblieb daber die ganze Sache. Eine
weitere Frage war noch ferner, was mit den angesammelten Geldern angefangen
werden solle, und um diesen eine wohltätige Verwendung zu sichern, erließ ich noch
das Schreiben, wodurch ich einen Fingerzeig geben wollte. Allein auch hierüber
konnte man sich nicht schlüssig machen, da die inzwischen —XX
keit das Zustandekommen jedes auch noch so guten Projektes scheitern machte.
Sin von mir am 0. Vovember 1851 erlassener Statutenentwurf zur Begründung
einer allgemeinen bauerischen Pensionskasse hatte dasselbe Schicksal und somit
endete meine Wirksamkeit zur Verbesserung unserer gesellschaftlichen Zustände, um
neinerseits nie mehr aufgenommen zu werden.
Nirgends ist es erwiesen, daß ich mich auch mit anderen als Kassenange-
legenheiten befaßzt habe, ja nicht einmal die leiseste Andeutung über Pläne zur
Umgestaltung oder Vegelung unserer geschäftlichen Verhältnisse kann mir weder
in Ausschußsitzungen noch in Plenarversammlungen zur Last gelegt werden. In
dem Münchener Schreiben ist mir der Vorwurf gemacht. daß ich dies nicht getan
habe.
Was ich getan, waren von den Gesetzen überall erlaubte Handlungen; nie
haben wir uns als politische Vereine betrachtet, nie mit Politik befaßt. Wir
waren eine Verbindung eines Gewerbes, suchten nur Fragen innerhalb
—XV Konflikt mit der Gewerbepolizei, nie aber
nit der Staatspolizei kommen. Wir waren Glieder einer großen Familie, die mit
sich zu Vate ging, wie lsie ihren Haushalt bestellen wolle und worin die Ein—
sprache eines Dritten, also der Grundbegriff einer öffentlichen Angelegenheit. als
völlig unstatthaft erscheinen mußte.
Meiner innersten Ueberzeugung gemäß, die in jeder menschlichen Brust inne—
wohnenden Gefühle für Vecht und Unrecht lassen mich erkennen, daß ich recht
gehandelt, daß ich der angeschuldigten Uebertretungen weder formell. noch materiell
nich schuldig gemacht habe.
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