Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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2379. [1610, X, 14 b] 28. Dezember 1610: 
Hannsen Ritter, der kön. May. in Ungarn hoffgolt- 
schmid und müntzeisenschneider, welcher gebetten [15 b] 
ime das bürgerrecht auff zwey jar lang vorzuhalten, soll man nach- 
fragen, was sein vermögen sey und er von seinen eltern ererbt 
hab, auch den Steffan Mair, haffner, hören, ob er die losung 
für ihn bezalen wolle; widerbringen und räthig werden, ob man 
dem supplicanten willfaren und was man ime dabey anzeigen wolle. 
2380, [1610, X, 40 a] 8. Januar 1611: 
Hansen Ritter, goldschmidt, ist erlaubt, zwey Jahr 
unbegeben des hiesigen bürgerrechts zu Wien zu wohnen, doch 
das Steffan Mair, haffner, järlich die losung für ihn gebe. 
2381. [1610, XII, 8 b] 16. Februar 1611: 
Uff den verlesenen bericht, das Peter Herman, ein gold- 
schmid von Antorff, sich nunmehr 16 wochen lang im wirths- 
haus zur Roten Glocken im Gostenhoff auffgehalten und ett- 
liche sachen gemacht, darzu er schlosser, uhrmacher und kupfer- 
schmid gebraucht, und doch sein werck so heimblich gehalten, 
das niemand wisse, was es sey, ist befohlen, den kriegschreiber 
hinauszuschicken, ime den zeugmaister und provosen zuzuordnen 
und besichtigen zu lassen, was er vorhabe; und wann sie ettwas 
gefehrlichs befinden, [9 a] daßelb in verwarung nemen und ihne 
biß auff fernern beschaid verwachen, auch dem wirth befehlen, 
ime nichts verfolgen zu laßen. — Man soll auch bedacht sein, 
was den wirthen für ordnung zu machen, wann sie gest haben. 
die in die leng bey ihnen verharren, ob ihnen nitt auffzulegen. 
die gest zeitlich anzuzeigen. 
2382. [1611, I, 1 b] 26. März 1611: 
Hanß Petzolt, goldschmid, hatt als ein Genanter deß 
klainern raths von handwerckern neben den andern in sitzendem 
rath pflicht gethan. 
2383. [1611, I, 4 b] 27. März 1611: 
Zu Genanten deß größern raths sein ertheilt: 
5 al 26. Heinrich Brinckman‘“*), goldschmid. 
1) Im Goldschmiede- Verzeichnis Nr. 595 (zwischen 1586 und 1620) als Silber- 
arbeiter. Ein Händler des Namens bei Roth, Geschichte des Nürnbergischen 
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