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beiden Vorstädten je ein bürgerlicher Magistratsrat zugeteilt war. In der Allerhöchsten Ent—
schließung vom 10. September 1820 ist in dieser Beziehung ausgeführt:
Da die Zahl der bürgerlichen Magistratsräte in den Städten 1. Klasse durch
3 47 des Gemeindeedikts auf 12 Individuen beschränkt ist, so können auch die
2 Gemeindemitglieder von Gostenhof und Wöhrd, welche dem Magistrat Nürnberg als
bürgerliche Räte zugeteilt sind, definitiv nicht bestätigt, sondern es muß die Zahl der
bürgerlichen Räte bei eintretender Personalveränderung wieder auf 12 zurückgebracht
werden.
Die Allerhöchste Entschließung vom 15. April 1822 sagt, daß eine Verwaltung, welche
blos aus einem Stiftungs- und Gemeindepfleger bestehe, nicht verfassungsgemäß sei, daß daher
die Vorstädte Gostenhof und Wöhrd entweder die für die Ruralgemeinden oder Städte vor—
geschriebene Verwaltung annehmen, oder, was allerdings zweckdienlicher sei, sich in aller Be—
ziehung mit der Mutterstadt Nürnberg vereinigen müßten.
Mit Regierungsentschließung vom 22. April 1822 erhielt der königliche Kommissär der
Stadt Nürnberg den Auftrag, auf der Grundlage der bereits gepflogenen Verhandlungen die
Modalitäten, unter welchen die völlige Vereinigung der Vorstädte mit der Stadt Nürnberg
zweckmäßig zu bewirken sein dürfte, mit den beteiliaten Lokalbehörden in reifliche Erwägung
zu ziehen.
In Folge dessen wurde durch eine Kommission, bestehend aus dem königlichen Regierungs—
kommissär und Abgeordneten der Stadt Nürnberg und der Vorstädte, die Verhandlung über
die Einverleibung der Vorstädte in die Stadt Nürnberg eingeleitet. Dieselben beschränkten
sich jedoch nicht auf die beiden Vorstädte Gostenhof und Wöhrd. sondern umfaßten die An—
iiedelungen rings um die Stadt.
Nachdem zwischen der Stadt Nürnberg und den Vororten eine Einigung erzielt war,
wurde mit Allerhöchstem Reskript vom 24. Juli 1825 die Einverleibung der nachbezeichneten
Vororte in die Stadtgemeinde Nürnberg genehmigt:
1) Gemeinde Wöhrd, Vorstadt, mit . .. ...
2) Gemeinde Gostenhof, Vorstadt, mit.... .......
3) Gemeinde Wöhrder Gärten oder sogenannte Mistgrube, zer—
streuter Weiler, mit........... —B
) Gemeinde Gärten hinter der Veste, zerstreuter Weiler, mit.
5) Gemeinde Sankt Johannis mit Großweidenmühle, Weiler, mit
6) Von der Gemeinde Sündersbühl die Weiler und Einöden:
Ställe vor dem Spittlerthor, Himpfeleinshof, Deutschherr—
bleiche, Hohegarten, Spitzgarten, Kleinweidenmühle,
Contumazgarten und Schänzlein mit zusammen ...
7) Von der Gemeinde Steinbühl der Weiler Tafelhof mit. ..
8) Die Gemeinde Galgenhof, Weiler, mit. . ......
9) Von der Gemeinde Glaishammer' die Weiler und Einöden:
Vogelsgarten, Glockenhof, Dürrenhof, Hadermühle, Glais—
bühl, Kreßengarten, Neubleiche, Hohegarten, Sankt Peter,
Ställe vor dem Frauenthor und Flaschenhof mit.. .. 524
10) Von der Gemeinde Rennweg die Einöde Wöhrder Kirchhof mit 18
Der ganze Einwohnerzuwachs betrug 6951 Einwohner.
Nach dem vorerwähnten Refkript erfolgte die Genehmigung der Einverleibung teils aus
Rücksicht auf das gemeinsame Interesse der Bewohner der Stadt Nürnberg mit ihrer nächsten
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