Objekt: Katalog der III. Internationalen Ausstellung von Hunden aller Rassen

Ausstellungs - Bedingungen. 
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ıCür die Ausstellung sind die Grundregeln der Delegierten - Kommission 
D.-C.) für Ausstellungen massgebend. 
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X 1. Anmeldung. 
Jeder zur Ausstellung zuzulassende Hund, muss, soweit es sich um 
Vorstehhunde handelt, einer bestimmten Rasse angehören, Eigentum des 
Ausstellers und in das Namenregister der D.-C. oder in das D. H.-St.-B. ein- 
yetragen sein. Auf Hunde,‘/deren Besitzer nicht in Deutschland leben, finden 
lie Bestimmungen über Eintragung keine Anwendung. 
Hunde, denen vor dem 10. August 1901 die Berechtigung zur Eintragung 
in das D. H.-St.-B. von einem Begutachter oder durch Verleihung eines I., IL. 
der III. Preises, H.-L.-E. oder L.-E. bei einer Veranstaltung unter Grundregeln 
der D.-C. zuerkannt worden ist, müssen vor der Zulassung in das D. H.-St.-B. 
aingetragen oder zur Eintragung angemeldet sein. Zuwiderhandlungen begründen 
einen Protest gegen die Prämiirung eines Hundes auf der Ausstellung. 
Belehrung über Registrirung und Anmeldung zum D. H.-St.-B. ertheilt 
verne Bruno Stettiner, Nürnberg, Rothenburgerstrasse 3l, der auch gegen Ein- 
sendung von 7U Pfg. für jeden Hund die Namenregistrirung, von Mk. 2.20) die 
Kintragung eintragungsberechtigter Hunde veranlasst. 
Die Anmeldungen zur Ausstellung müssen auf vorschriftsmässigen An- 
meldescheinen und zwar auf je einem für jeden Hund und jede Klasse erfolgen; 
solche sind von der Geschäftsstelle, Nürnberg, Rothenburgerstrasse 3l, kosten. 
irei zu beziehen. 
Nach sorgfältiger Ausfüllung aller Spalten des Vordruckes, besonders der 
die Registrirung und die Stammbuchnummer des anzumeldenden Hundes, sowie 
die Stammbuchnummern seiner Eltern betreffenden, sind die Aunmeldescheine 
anter Beifügung des Standgeldes, das für jede Klasse nachstehend angegeben 
st, an das Ausstellungsbureau, Nürnberg, Rothenburgerstrasse 31, zurückzusenden. 
Der letzte Anmelde- Termin ist unwiderruflich der 10. August 1901. Der Aus- 
stellungs- Ausschuss ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen. 
zurückzuweisen und behält sich auch das Recht vor, die Anmeldungen eventuell 
früher zu schliessen. Eine Rücknahme von Anmeldungen seitens des Ausstellers 
ist unzulässie.
	        
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