Volltext: Historische Beschreibung der Stadt Nürnberg

616 
daß ihr den Neufranken Achtung und wahre Viebe eingeflößtz die 
Nirtheile der Franzmänner felbft in Safthäufern und * Öffentlichen 
Orten beftätigen c8“ ruft der ungenannte Verfafjer den gefallenen 
Hrauen und Iungfvauen NürnbergsS zu. Der ganze Koftenbetran 
des Yufenthalts der Franzojen möchte‘ auf 700,000 Sulden an: 
zufdlagen fein. Dann wurde Sontribution an Geld bezahlt 
160,000 Sivres (73,000 2 ff), die Naturallieferungen beliefen 
fig auf ungefähr 225,000 fl. und die Quartierlaft beiläufig auf 
400—450,000 {l. — An 5. erhielt Rath von Neu durg& Dr. 
Peb in Fürth das erfte Impfgift, weldher die Impfung an dem 
einzigen Sohn von Neu vornahm. — Am 6, April als am zweiten 
Oftertag wurde das neue Theater eingeweiht und mit ;„, Bayard, 
der Mann ohne Furcht und Tadel, Schaufpiel von Kobebue” 
eröffnet, — Nagy Ofjtern wurde Senator Jobft Wilhelm Karl von 
Tucher und Iujftus Chriftian Kießling nady Baris gejandt, um 
wegen der Selöftändigkeit der Stadt zu verhandeln, und murden 
am 21. Juni dem erjten Confjul vorgejtellt und Hulovolljt auf: 
genommen. ‘ Den 28. September Kamen die Abgefandten von 
Baris zurücß, nadhdent der Zweck ihrer Sendung auf das Befte 
erreicht war, d. 5. Mapoleon Hatte verfprodhen, Nürnberg als freie 
Meichsftabt beitehen zu Kaffen. Denn er [Hloß anı 11. Oktober 
mit dem Kaijer von Rußland einen geheimen Vertrag über die 
borzunehmenden Säcularifationen , und befahl dann dem 1802 in 
Regensburg verfammelten NeihHstag, den von Rußland und Frank 
rei) gemachten THeilungsplan ohne weitere Nenderung anzunehmen. 
Nürnberg, FTrankjurt, Augsburg, Hamburg, Bremen und Lüberk 
blieben Reichsjtädte. —- In diefem Kahre ftarben 1215 Perfonen, 
wurden aber nur 1068 getäuft. — Am 24. wurde durkhH ein 
Mandat eine Kriegs: und Ertrafteuer- von 478 Prozent des Ver: 
mögens$ zur Ausgleihung der Kriegskoften und Heinzahlung des 
JenlchHens ausgefhHrieben. Um 27. wurde von der Kaiferl. Com: 
milfion, in Sachen der SGenamnten gegen. den Nath, durdh ein 
Dekret der Bürgergrofchen für diefes Fahr auf 5 fl. 20 kr., und 
die Bürgerabgabe auf 1 fl. vom Hundert des diefer Abgabe unter: 
worfenen Vermögens gefebt. Kn diefent Fahre aginacn vo. Fudcher 
und RR 
ad 10 
‚Zi 
KOrgeNeN 
griffen, 
Math al 
a Dü 
unter © 
RK 
Ku 
„(euer 
baren 
„adttlic 
Habenen 
zugefüht 
Glücf 
Bauer, 
SO00 
erhalten 
anne 
der RL 
Haide 
berg, u 
ftelt > 
eubar 
ilof 
Yon 
Doito 
Fran | 
Der 
über 9 
Eigen 
Aber 
Yeiche: 
am +
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.