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daß ihr den Neufranken Achtung und wahre Viebe eingeflößtz die
Nirtheile der Franzmänner felbft in Safthäufern und * Öffentlichen
Orten beftätigen c8“ ruft der ungenannte Verfafjer den gefallenen
Hrauen und Iungfvauen NürnbergsS zu. Der ganze Koftenbetran
des Yufenthalts der Franzojen möchte‘ auf 700,000 Sulden an:
zufdlagen fein. Dann wurde Sontribution an Geld bezahlt
160,000 Sivres (73,000 2 ff), die Naturallieferungen beliefen
fig auf ungefähr 225,000 fl. und die Quartierlaft beiläufig auf
400—450,000 {l. — An 5. erhielt Rath von Neu durg& Dr.
Peb in Fürth das erfte Impfgift, weldher die Impfung an dem
einzigen Sohn von Neu vornahm. — Am 6, April als am zweiten
Oftertag wurde das neue Theater eingeweiht und mit ;„, Bayard,
der Mann ohne Furcht und Tadel, Schaufpiel von Kobebue”
eröffnet, — Nagy Ofjtern wurde Senator Jobft Wilhelm Karl von
Tucher und Iujftus Chriftian Kießling nady Baris gejandt, um
wegen der Selöftändigkeit der Stadt zu verhandeln, und murden
am 21. Juni dem erjten Confjul vorgejtellt und Hulovolljt auf:
genommen. ‘ Den 28. September Kamen die Abgefandten von
Baris zurücß, nadhdent der Zweck ihrer Sendung auf das Befte
erreicht war, d. 5. Mapoleon Hatte verfprodhen, Nürnberg als freie
Meichsftabt beitehen zu Kaffen. Denn er [Hloß anı 11. Oktober
mit dem Kaijer von Rußland einen geheimen Vertrag über die
borzunehmenden Säcularifationen , und befahl dann dem 1802 in
Regensburg verfammelten NeihHstag, den von Rußland und Frank
rei) gemachten THeilungsplan ohne weitere Nenderung anzunehmen.
Nürnberg, FTrankjurt, Augsburg, Hamburg, Bremen und Lüberk
blieben Reichsjtädte. —- In diefem Kahre ftarben 1215 Perfonen,
wurden aber nur 1068 getäuft. — Am 24. wurde durkhH ein
Mandat eine Kriegs: und Ertrafteuer- von 478 Prozent des Ver:
mögens$ zur Ausgleihung der Kriegskoften und Heinzahlung des
JenlchHens ausgefhHrieben. Um 27. wurde von der Kaiferl. Com:
milfion, in Sachen der SGenamnten gegen. den Nath, durdh ein
Dekret der Bürgergrofchen für diefes Fahr auf 5 fl. 20 kr., und
die Bürgerabgabe auf 1 fl. vom Hundert des diefer Abgabe unter:
worfenen Vermögens gefebt. Kn diefent Fahre aginacn vo. Fudcher
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