VIT.
Mit der Ausstellung sind ein Auskunftsbureau für tech-
nische und Handels-Fragen, sowie ein Lese- und Schreibzimmer
verbunden, welche unentgeltlich für die Aussteller und Besucher
zur Verfügung stehen, Auskünfte, welche Untersuchungen
und Auslagen erheischen, werden nur gegen Ersatz dieser
Kosten erteilt und soll bei Aufwand an grösserer Arbeitszeit
eine Vergütung beansprucht werden.
VIIL.
An die Ausstellung reiht sich eine Sammlung von wich-
tigen Handelsprodukten, Rohprodukten, Halbfabrikaten, ethno-
graphischen Gegenständen, Karten, Reiseplänen und dergleichen
an, sowie eine auf den Handel bezügliche Bibliothek, welche
gleichfalls der Benützung ohne besonderes Entgelt zugänglich
sind.
1X
Alle Aussteller haben das Recht, sich um die Preise der
König Ludwig’s Preisstiftung nach Massgabe der Stiftungsurkunde
und der in Folge derselben getroffenen Bestimmungen zu
bewerben. Es werden diese Bestimmungen in entsprechenden
Zwischenräumen durch die »Mittheilungen des Bayrischen
Gewerbemuseums« veröffentlicht.
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Grundsätze.
Die Leitung der Permanenten Ausstellung für Industrie
und Handel führt der Direktor des Bayrischen Gewerbemuseums
in gleicher Weise, wie der bisherigen Permanenten Ausstellung,
welche in die Permanente Ausstellung für Industrie und Handel
aufgeht, mit Hilfe der für die Ausstellung bestimmten Beamten.
Demselben steht die Fachsektion für die Permanente
Ausstellung für Industrie und Handel beratend zur Seite und
hat dieselbe ihre eigene Geschäftsordnung.
Die Fachsektion ist wie die bisherige Fachsektion der
Permanenten Ausstellung zusammengesetzt und ausserdem noch
aus sechs Mitgliedern, von denen je zwei vom Handelsvor-
stand, vom Gewerbeverein und vom Industrie- und Kultur-
verein, sämtlich in Nürnberg, jährlich gewählt werden.