XLII —
⸗
Er hat sein Amt in der würdigsten und edelsten Weise
geübt und der Witwe die letzten Wünsche des Gatten in
ergreifendster Form mitgeteilt. Sein Brief ist ein Dokument
schönster priesterlicher Gesinnung, wie er uns Kunde gibt
von der letzten Stunde eines Mannes, der es verdient, im
Andenken der Nation fortzuleben.
Freilich der Erlaß Ottos, der, wie es scheint, auch
dem Berichte der „Allgemeinen Zeitung“ zu Grunde liegt,
schilderte die Katastrophe im französischen Lichte. Er soll
hier folgen, weil er, soviel ich ersehe, die einzige Nachricht
—D— die auch
die beteiligten Offiziere empörte, erhalten ist.
Er lautet:
„Eine französische Militärkommission, welche am 285.
des verflossenen Monats in Braunau auf Befehl des Fürsten
von Neuf-Chatel zusammengetreten, hatte mehrere Indivi⸗
duen zum Tode verurteilt, welche überführt waren, die Ver—
fasser und Verbreiter aufrührerischer Schriften zu sein, deren
Bestreben dahinging, den Geist der Bewohner Süddkutsch—
lands aufzureizen und sie zu Aufruhr und Mord gegen die
französischen Truppen zu verleiten und sogar die ruhigen
Bürger zu Ungehorsam und Vergessen ihrer Pflichten gegen
ihren gesetzmäßigen Souverain zu veranlassen. Die Ver—
breitung solcher Schriften inmitten eines Landes, wo eine
fremde Armee ihren Stand hat, ist zu jeder Zeit als die
verbrecherischeste und strafwürdigste Art von Spionage an—
gesehen worden und ein gewöhnliches Kriegsgericht würde
zu jeder anderen Zeit über die Schuldigen das Recht haben
walten lassen. Aber der Fürst von Neuf-Chatel wollte