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Der Dunkelgraf.
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klärte, diese Gegend nie gesehen zu haben , und der Polizeirat selbst
wurde bedeutet, seine Nachforschungen in dieser Richtung einzustellen.
Daß die Dienerschaft versichert habe, der Graf sei damals in großer
Unruhe gewesen, ist als begründet nicht zu erweisen. Der Graf selbst
hat nie ein Wort darüber gesprochen, die Dienerschaft aber, die —
das Schloß nie verließ, konnte von der ganz geheim geführten Unter—
suchung kaum Kenntnis haben.“ Hier ertappen wir also die Hauser—
romantik in flagranti! Denn daß einfach eine Verwechselung mit
der soeben erzählten Geschichte vorliegt, ist klar. Zum Überfluß aber
erkundigte ich mich bei dem Herrn Verfasser in Hildburghausen, ob
der Passus (oben in der Zeile 1) auf urkundlichem Wissen beruhe,
und erhielt am 10. Februar 1886 die gefällige Antwort, daß die
angezeigte Stelle „als auf urkundlicher Wissenschaft beruhend ange—
sehen werden darf. Der 1.Teil der Äußerung gründet sich auf
Kühners?) Bemerkung: „„Hauser erklärte diese Gegend nie gesehen
zu haben.“! Kühners Aussagen aber halte ich für urkundlich. —
Den 2. Teil der Außerung: „„Und der Polizeirat selbst ec.““ verdanke
ich einer Mitteilung von solcher Stelle, die zu bezweifeln ich keinen
Grund habe“ u. s. w. Man sieht, der wissenschaftliche Durst des
allerneuesten Hauserdichters nach urkundlicher Wahrheit ist nicht
hrennend.
Die Gartenlaube (1886, Nr. 17, S. 307: Noch heute „das ge—
heimnisvolle Grab.“ Neue Studien und alte Erinnerungen von Fried—
1) Konnte Dr. Human doch auch schwerlich erwarten! J. S. 12 hat das
dunkelgräfliche Pärchen „sich von 1803—51804 in Ingelfingen in Württemberg
Hofapotheke Johann Jakob Rampolds) tief verborgen gehalten.“ Und nun sollte
der 1804 in Schwaben zurückgelassene Kaspar das S. 16 abgebildete Schloß von
Eishausen bei Hildburghausen, sogar die Gegend, wieder erkennen?
2) Bezieht sich auf C. Kühner (S. 55 bei Human): Die Geheimnis—
vollen im Schlofse von Eishausen (1852, nach S. 114 ein Panegyrikus
des Dunkelgrafen), mit einem Anhang: Eine schauerliche Hypothese. DTas Ganze
mutet uns so Kaspar-Hauser-mäßig an, daß man die Wiege des Findlings von
Nürnberg, des Kindes von Europa, dort schaukeln möchte. Wir haben hier nicht
allein eine „schauerliche Hypothese“, den Mangel an Civilstandsbeurkundung, son—
dern sogar das heitere Dilemma: Betrüger oder — Dunkelgraf. Für unsere Unter—
suchung aber hat Kühners Schreibesatz nicht den allergeringsten Wert.