Metadaten: Zur Geschichte des Nürnberger Theaters im 16. Jahrhundert

(6, Jh 
Michels, Zur Geschichte des Nürnberger Theaters im 16.Jh. 31 
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getheilten Verordnungen darauf ‚hinzuweisen, dass die 
komödiespielenden Meistersinger ihre Stücke durch Gesänge 
etwa einleiteten oder beschlossen. Und dass später wieder 
regelrechte Singschulen gehalten wurden (‘jedoch der Zeiten 
gar selten und fast nur um die Hohen Fest’), wissen wir 
durch Wagenseil. Ist man geneigt unsere Annahmen und 
Folgerungen gelten zu lassen, so darf man die Sache auch 
umkehren und fragen, ob nicht auch schon früher in den 
Singschulen neben den musikalischen auch dramatische 
Productionen zum Besten gegeben wurden. Das nimmt 
auch Schnorr von Carolsfeld (Zur Geschichte des deutschen 
Meistergesangs S. 12) an, indem er sich, wie mir scheint 
mit Recht, auf ein Gedicht von Hans Sachs stützt. Hans 
Sachsens Meistergesang in Betzens ‘verschränktem’ Ton vom 
3. December 1550, betitelt ‘Das Neue Jahr’, bildet eine 
feierliche Einladung zur grossen öffentlichen Singschule 
und gibt zugleich eine Art Übersicht über die Thätigkeit 
der Meistersinger. Es soll vor allem Gottes heiliges Wort 
alten und neuen Testamentes gesungen werden; es soll 
auch (‘vor dem Anfang der Schul, nach Art der Künste’) 
weltlicher Meistergesang gepflegt werden; Schulkünste man- 
cherlei Art sollen folgen; Poetrey, gute Fabeln, Schwänke 
und Stampaney, lächerliche Possen werden zur Erheiterung, 
philosophische und sittliche Lehre, schöne und wahrhaftige 
Historien zur Ermahnung dienen — man sieht: das ganze 
meistersingerische Repertoir. Dann aber heisst es in der 
dritten Strophe weiter: ‘Auch wöllen wir wie andere 
Jahr da ein Comedi halten.’ Das kann doch nur heissen, 
dass seit Jahren (um die Zeit zwischen Neujahr und Fast- 
nacht?) die Komödie als dritter Theil mit zum Programm 
der öffentlichen Singschule gehörte. War sie ursprünglich 
Nebensache, allmählich bei mangelndem Interesse für den 
mann, Weber und andre Meistersänger der Stadt richteten später eine 
Vorstellung an den Rath’ u. s. w. Ich erlaube mir indessen einstweilen 
zu bezweifeln, dass sich von alledem, das Decret vom 20. December 
1580 und vielleicht auch die Petition des Fesselmann und Genossen 
ausgenommen, irgend etwas bei den Rathsacten findet. Zu vergleichen 
sind auch die Bemerkungen Trautmanns über die Meistersinger in 
Nördlingen, Archiv f. Litteraturgeschichte 13, 39 ff.
	        
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