Volltext: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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fet, während außer Will und Roth Wurffbein!), Soheurl?) 
und andere erflären, daß Venedig, Amfterdam und Ham- 
burg zu Rate gezogen, Venedig aber vorzugsiweifje nadgeahmt 
worden fein Joll. Ganz Gefonder3 in Gewicht fallen die von 
Will®) und GHildebrand-Scheurl*) veröffentlighten gleich- 
jeitigen Gedächtnismedaillen auf die vier vornehmiten Banken Eu- 
copas, von denen die in Nürnberg 1624 geprägte die Wayyen Ve- 
nebig3 an erfter Stelle, dann Amfjterdams, Hamburg3 und 
NürnbergS zeigt. BezügliH Benedig8 fol‘ zwar nicht auf die 
oft erwähnte Ähnlighkeit®) in der Berfaljung der beiden Freiftädte 
Bezug genommen werden; wohl aber dürfte man erwarten, daß 
das, wa8 der Rat bei der Bitte um die Bormundfdhaftägefeke Be-= 
nedig3 an den Dogen Orieb: Cum igitur a Mercatoribus sub- 
ditis nostris intelleximus, hac de re... sapienter ab illustribus 
Dominacionibus in Civitate Vestra provisum esse®), noch mehr 
auf bie Bankverhältniffe zutreffe. 
Dem allen fteht die pofitive Angabe v. Pofdhinger8 7) 
gegenüber: Nürnberg wendete den Blik auf Amftexrdam und 
Hamburg. „Die vielfad) verbreitete Anficht, daß fih Nürnberg 
die Bank von Venedig Hierbei zum Mufter genommen Habe, er- 
weijt Jich nad) Lage der Akten al3 unftihhaltig.“ Aufgabe der 
Folgenden Beilen fol e8 fein, an der Hand der Akten zu zeigen, daß 
hier der Autor der Nürnberger BankgefGichte {ich im Jrrtume be= 
findet. Schon in den erften Tagen, wo das Bankprojekt erörtert 
wurde, am 25, November 16158), wurden Bartholomäus 
Biatiz und Martin Peller mit ihren Borfchlägen gehört, und 
e5 mag bier nur furz erwähnt werden, daß BarthHolomäus 
Biatis der Ältere 1538 in Venedig geboren, 1550 eingewandert 
mar und feine Tochter an Martin Peller verheiratet Hatte ?).. 
Bartholomäus Biatis beteiligt fidh wiederholt an der YAai- 
la. a. 9. S. 343. 
?) a. a. ©. cap. VII 8 3. Bal. Wie . . . bancho publ. .. an: und auf: 
fommen S. 10: Benedig, Amfterdam und Hamburg imitiert. 
2) a. a. 9, S. 33. 
*) Jura peculiaria quaedam Reipublicae Norimbergensis sub moderamine 
H. Hildebrandi Joh. Carol. Scheurl Altd. Difjert 1716. S. 67. 
5) Bal. Wurffbein an Dietherr. 
5) Baal. Birkner, De judicio tutelari Altd. 1745. 
oa a. DD. ES. 11. 
3) Nürnb. Kreisarchiv S. I L. 117 Nr. 1 und 2 3. 3. 
9) Faltfe a. a. Q. Bd. II S. 24.
	        
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