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Sie verfpricht, ihn in ihrem röSleinroten Kock begraben
zu lajffen, {o daß jedermann eingejtehen müßte, er hätte
niemal3 eine größere Liebe gejehen.
IlS das Weib fich entfernt, um an der Begnig Wälche
zu Jpülen, bejchtießt Der Mann, fie auf die Probe zu ftellen.
Er legt fih auf den Fußboden und ftellt Jich tot.
Mfg die Frau zurückfehrt, rüttelt fie ihn und fordert ihn
auf, aufzuftehen und ihr heim Aufhängen der Wälhe zu
helfen. 3 Hans, jo heißt auch Diejer Ehemann, jedoch
bewegung3lo3 liegen bleibt, muß fie ihn für tot hakten. Sie
überleat num, was fie thun jole, und fpricht:
Wo ih weint’ und macht” ein Gejhrei,
So kommen all’ Nachbar’n herbei,
Zo müßt’ id denn viel Weinens treiben
Und müßt den AWbend ung’ejjen bleiben.
Bin auch von der Wälch’ allernaß,
ch will mich troden anlegen baß,
Mil mir fünf Eier in ein Schmalz IOLagen,
So mag id) des haß wein’ und Hagen,
Und will darnadh in Keller ’nein
Mir rauf tragen ein gut Maß Wein,
Mich in dem großen Gerzleid laben,
ann wir ein altes Sprichwort haben:
Nüchtern tanzen und nüchtern weinen,
it wohl befommen aat nie feinen.
Nachdem die Frau ich weidlich gelabt Hat, tuft fie
Hre Nachbarin und Magt ihr, daß ihr Mann, der fie Io
ireulid) genährt habe, gejtorben fei, während fie an Der
Begniß mit der Wäjde befhäftigt gewejen. Die Nachbarin
rühmt den Verftorbenen und fucht der Witwe Troft einzu-
jpredhen; Dann jagt fie: Was Gott thut, da3 ft wohl-
gethan; Deshalb ergebet Euch in Euer Schihjal und nehmt
ud einen andern Mann. Dazu it die lebende Gattin
au wohl bereit; aber morgen jei Fajtnadt, und die Tau:
jigen Pfaffen Hätten angeordnet. daß niemand in den Haften
Hochzeit Halten dürfe.
Darauf weiß die Nachbarin nichts ZU erwidern und
fordert die Witwe auf, ihr rotes Reid herbei zu bringen,
um die Leiche darin einzunähen. Da die getreue Önttin