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Die größte Arbeit des äußeren Dienstes verursachten die Absteckung der Bau—⸗
und Vorgartenlinien und ihre Kontrolle.
Vor Ausführung genehmigter Privatneubauten und Einfriedigungen waren 316 (269)
Absteckungen vorzunehmen; Gebühren wurden hierfür nicht erhoben.
Ferner wurden 59 (64) mal die Baulinien abgesteckt, wenn Grundbesitzer ihre Grund—
stücke durch das Kgl. Messungsamt in Bauplätse einteilen lassen wollten: hierfür wurden
354,30 (1748,45) M vereinnahmt.
Schließlich wurden noch 69 (68) Absteckungen für städtische Bauausführungen vor—
genommen und zwar bei Errichtung von Neubauten und Einzäunungen, beim Bau von
Straßen und Kanälen und bei Verlegung von Kabeln, Gas- und Wasserleitungen.
Zusammen waren 444 (401) Absteckungen für die aufgeführten Zwecke vorzunehmen.
Die neuen Absteckungen wurden auf das Polygonnetz eingemessen und in ausführ—
ichen Handrissen festgelegt. Bei den Neubauten und Einfriedigungen mußte in 571 (493)
Fällen die Sockelkontrolle vorgenommen werden.
Eine weitere Arbeit des äußeren Dienstes war die Teilnahme an den die Stadt—
zemeinde betreffenden Vermessungen und Abmarkungen durch die Kgl. Messungsämter.
Zu 136 (136) Messungsterminen mußten durch die Vermessungsabteilung Vertreter
abgeordnet werden. Diese hatten vor der Vermessung die Baulinien und meist auch die
neuen Eigentumsgrenzen abzustecken, worauf die staatlichen Beamten die zur Anfertigung der
Messungsverzeichnisse nötigen Messungen vornahmen. Die meisten Absteckungen für die
Messungstermine sind in der oben angegebenen Zahl der Absteckungen der Bau- und Vor—
gartenlinien nicht mit einbegriffen.
Bei Abmarkungen war die Stadtgemeinde 48 (14) mal beteiligt; von den hierbei
erwachsenen Gesamtkosten im Betrage von 1969,96 (514,42) M trafen auf die Stadtgemeinde
3283,20 (112,87) MA; hierin sind 339,86 “6 enthalten für Abmarkung des Einverleibungs—
gebietes im Süden der Stadt (Südfriedhof und Gartenstadt), wo die Stadtgemeinde die
Kosten allein tragen mußte.
Die zeitraubende Verteilung der Kosten sämtlicher Abmarkungen, auch der Fälle, bei
denen die Stadtgemeinde nicht beteiligt war, erfolgte durch die Vermessungsabteilung.
Zur Erhaltung des Dreiecks-und Polygonnetzes mußten 94 (81) Dreiecks—
und Polygonpunkte vor Beginn der Straßenaufgrabungen versichert werden; hiervon mußten
67 (64) herausgenommen und nach Vollendung der Tiefbauarbeiten wieder gesetzt werden.
Für Erhaltung des trigonometrischen Liniennetzes entstanden 97,61 (84,07) M Kosten.
Zu den Arbeiten des inneren Dienstes gehörte zunächst die Prüfung von
165 (144) Abschriften der Messungsverzeichnisse, die sich auf städtischen Besitz beziehen.
Nach der Prüfung wurden die in städtischen Besitz übergehenden Flächen in die
1000 teiligen Atlasblätter eingetragen und in eigenen Verzeichnissen vorgemerkt.
Nach Einlauf der Notariatsurkunden wurden sämtliche Einträge nochmals einer
Durchsicht unterzogen.
Die 500 teiligen UÜbersichtspläne verschiedener Dienststellen wurden hinsichtlich des
städtischen Grundbesitzes ergänzt.
Weiter waren vorzunehmen Erhebungen über die Besitzverhältnisse bei dem
Kgl. Rentamte, dem Grundbuchamte des Kgl. Amtsgerichts, den Kgl. Notariaten und den
Kgl. Messungsämtern. Die Besitzerhebungen mehren sich, besonders wegen der mangelhaften
Lagepläne der Baugesuche, von Jahr zu Jahr; sie beliefen sich im Berichtsjahre auf 997 (975).
Die Besitzverhältnisse der Wege in den neuvermessenen Steuergemeinden mußten vor
ihrem Eintrag ins Grundbuch nachgeprüft werden.