14
2) daß die Wahl von den protest. Mitgliedern der beiden Gemeinde—
Kollegien gemeinsam erfolge,
3) daß hinsichtlich der Wahl der zu Präsentierenden die desfallsigen
Vorschriften insbesondere des 5F 30 Nr. 1 der Beförderungs—
ordnung genau eingehalten werden.“
Daß diese königliche Entscheidung von allen Bewohnern mit der
größten Freude begrüßt wurde, bedarf wohl keiner weitern Erörterung.
Vikar E. Lehmus wurde am 2. Juli 1837 als der erste Pfarrer der
Auferstehungskirche angestell. Vor ihm hatten Pfarrer Gerlach und
Kandidat Löhner aushilfsweise den Posten übernommen.
Die Pfarrbesoldung wurde unterm 15. Juni 1835 fixiert mit
400 fl. von der Gemeinde und dem Hospitale inel. 66 fl. Mietzins,
16 fl. von gestifteten Predigten und
200 fl. als »s0. Anteil an den allgemeinen Pfarraccidentien,
616 fl.
Vom 12. März 1856 an bekam der Pfarrer statt 400 fl. von der
Gemeinde nur 300 fl. ständige Besoldung, 75 fl. Wohnungsentschädigung
neben den gestifteten Extrabezügen für Separatfunktionen. Der Geistliche,
Organist, Mesner werden aus dem Fond besoldet, welcher durch die Ver—
pachtung der 580 Kirchensitze, aus dem Ertrag des Klingelbeutels, des
Glockengeläutes und Leichenwagens entstand.
1838 wurde die Kanzel vorgerückt und 1857 der Ausgang aus
der Sakristei gemacht. 1842 die Turmuhr von dem Großuhrmacher Hof—
mann in Dürfles gefertigt. Bierbrauer Stengel stiftete 1834 500 fl.
zur Renovation der Kirche (frischer Anstrich) und Bab. v. Serz 1864
ein Glasgemälde „Geburt Jesu“, vom Glasmaler Kellner in Nuͤrnberg
um 200 fl. gefertigt. — 1882. 2 Ausgänge für die Emporen gemacht.
— 1886. Die Sakristei wurde angebaut, der Altar zurückgeruͤckt und
der Raum bei der Orgel vergrößert. —
Von den Stiftungen seien hier besonders folgende erwähnt:
1825. Die erste milde Stiftung zur Auferstehungskirche erfolgte
von dem hiesigen Brauhausbesitzer und Gemeindebevollmächtigien
Gg. Heinr. Stengel, bestehend in einer 57110 Tagwerk großen
Wiese, jedoch, wie die Urkunde vom 1. Juli 1825 bestimmi, nur
unter der ausdrücklichen Bedingung, daß, sowie dieser neue
Kirchenbau vollendet sein werde, an jedem Sonn- und Festtage
ein ordentlicher Predigtgottesdienst darin abgehalten und der
betreffende Geistliche, sowie das Hilfspersonal aus den Renten
dieser Stiftung belohnt werden solle.
Besagte Stiftungsurkunde wurde mittels Berichts vom
21. Juli 1825 der kgl. Kreisregierung und dem kgl. protestanti—
schen Konsistorium zu höherer Prüfung und Genehmigung vor—
gelegt.