Inhaltsverzeichnis: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

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2) daß die Wahl von den protest. Mitgliedern der beiden Gemeinde— 
Kollegien gemeinsam erfolge, 
3) daß hinsichtlich der Wahl der zu Präsentierenden die desfallsigen 
Vorschriften insbesondere des 5F 30 Nr. 1 der Beförderungs— 
ordnung genau eingehalten werden.“ 
Daß diese königliche Entscheidung von allen Bewohnern mit der 
größten Freude begrüßt wurde, bedarf wohl keiner weitern Erörterung. 
Vikar E. Lehmus wurde am 2. Juli 1837 als der erste Pfarrer der 
Auferstehungskirche angestell. Vor ihm hatten Pfarrer Gerlach und 
Kandidat Löhner aushilfsweise den Posten übernommen. 
Die Pfarrbesoldung wurde unterm 15. Juni 1835 fixiert mit 
400 fl. von der Gemeinde und dem Hospitale inel. 66 fl. Mietzins, 
16 fl. von gestifteten Predigten und 
200 fl. als »s0. Anteil an den allgemeinen Pfarraccidentien, 
616 fl. 
Vom 12. März 1856 an bekam der Pfarrer statt 400 fl. von der 
Gemeinde nur 300 fl. ständige Besoldung, 75 fl. Wohnungsentschädigung 
neben den gestifteten Extrabezügen für Separatfunktionen. Der Geistliche, 
Organist, Mesner werden aus dem Fond besoldet, welcher durch die Ver— 
pachtung der 580 Kirchensitze, aus dem Ertrag des Klingelbeutels, des 
Glockengeläutes und Leichenwagens entstand. 
1838 wurde die Kanzel vorgerückt und 1857 der Ausgang aus 
der Sakristei gemacht. 1842 die Turmuhr von dem Großuhrmacher Hof— 
mann in Dürfles gefertigt. Bierbrauer Stengel stiftete 1834 500 fl. 
zur Renovation der Kirche (frischer Anstrich) und Bab. v. Serz 1864 
ein Glasgemälde „Geburt Jesu“, vom Glasmaler Kellner in Nuͤrnberg 
um 200 fl. gefertigt. — 1882. 2 Ausgänge für die Emporen gemacht. 
— 1886. Die Sakristei wurde angebaut, der Altar zurückgeruͤckt und 
der Raum bei der Orgel vergrößert. — 
Von den Stiftungen seien hier besonders folgende erwähnt: 
1825. Die erste milde Stiftung zur Auferstehungskirche erfolgte 
von dem hiesigen Brauhausbesitzer und Gemeindebevollmächtigien 
Gg. Heinr. Stengel, bestehend in einer 57110 Tagwerk großen 
Wiese, jedoch, wie die Urkunde vom 1. Juli 1825 bestimmi, nur 
unter der ausdrücklichen Bedingung, daß, sowie dieser neue 
Kirchenbau vollendet sein werde, an jedem Sonn- und Festtage 
ein ordentlicher Predigtgottesdienst darin abgehalten und der 
betreffende Geistliche, sowie das Hilfspersonal aus den Renten 
dieser Stiftung belohnt werden solle. 
Besagte Stiftungsurkunde wurde mittels Berichts vom 
21. Juli 1825 der kgl. Kreisregierung und dem kgl. protestanti— 
schen Konsistorium zu höherer Prüfung und Genehmigung vor— 
gelegt.
	        
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