Objekt: Sammelhandschrift – Nürnberg, STN, Cent. VII, 35

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und zwar 1396 und 1402 den Betrag von 4 Gld., 1406: 7 Gld,, 
1408: 20 GId, Die beiden letzten Male wird er olıne Amtsbezeichnung 
aufgeführt. 1409 Jan..9 giebt er sein Bürgerrecht auf (S. 52). 
Dass er jedoch von neuem in Nürnberg ansässig wird, lehrt die 
Urk. 1419 Apr. 30, nach welcher er am 4. April dieses Jahres in 
Mainz als Bevollmächtigter der Nürnberger fJüdin Secklin auftritt 
(Nürnberger Briefbuch Vf. 2: siehe den Abdruck in. Abteilung 
IID. Noch einmal begegnet uns Michel von Weil 1427 Nov. 13, 
wo er mit der Jahressteuer von 14 Gld, in Wöhrd aufgenommen 
wird; 14370 Sept. 25 zieht er von dort wieder fort (S. 60). — Der 
Nürnberger Sangmeister Michel von Weil ist vielleicht verwandt 
mit dem berühmten Rabbiner Jakob Weil. Dass letzterer in Nürn- 
berg heiratete, lässt sich aus seinem Gutachten nr. 79 IT ed, Hanau 
Bl.27 col. a schliessen. Die Nürnberger Verwandtschaft macht auch 
die widerholte Anwesenheit Jakobs in Nürnberg erklärlich, vor allem 
dass er, in Mainz von seinem Lehrer Jakob halleri mit dem aus- 
drücklichen Hinweis auf Nürnberg autoristert wurde und sich dort 
auch niederliess, obgleich er wegen des älteren Rabbiners Salman 
Cohen kein Lehrhaus errichtete, Die Angabe Güdemanns ITT, 20, 
Jakob Weil habe in Nürnberg ein Lehrhaus geleitet, widerspricht 
den eigenen Worten Weils in dessen Gutachten ur. 155 Bl. 52°} 
bp bapb mn sb bass. Seinen Vater nennt Jakob Weil nirgends, 
stets unterzeichnet er seine Gutachten nur mit dem Vor- und dem 
Ortsnamen. In dem einzigen von Berliner mitgeteilten Falle (Hebr. 
Bill. IX, 82 und Monatsschrift ed. Graetz 1869, S. 378 aus 
Cod. Luzzatto 337, nunmehr Cod, Halberstamm- Ramsgate 1776), 
wo eine Urkunde 1437 die Unterschrift Jakob bar Juda Weil 
trägt, ist die Identität mit dem Rabbiner jakob Weil, so lange 
wir des Wortlautes der Urk. entbehren, keine zweifellose. Über 
die Amltierungszeit des Jakob Weil sind wir nunmehr besser unter- 
richtet. 1412 Jan. 25 wird er in Augsburg Rabbiner. Das 
Augsburger Bürgerbuch 7288-1496 (Augsburg: Stadtarchiv) besagt 
hierüber pP. 376: Anno domini M°CCCC°XIL®. Item maister 
facob ain hohmaister der Juden ist unser Jude und burger 
worden nach unserr stat recht und gewonhait und geit tzü stüre 
alle jare III1° guldeiz. Factum in conversione sancti Pauli 
anno quo supra. Fe. Städtechroniken V, 376 Anm. 4. Von 
1412 bis 1478 finden wir dann jedes Jahr den Hochmeister Jakob
	        
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