Volltext: Album von Nürnberg

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„ 
Die Bezahlung der Losung geschah nicht in baarem 
Gelde, sondern durch symbolische Münzen, welche vorher 
im Münzpisitations-Amt eingewechselt werden mußten. Die 
zur Entrichtung des Bürgergroschens waren von Kupfer, die 
andern von Gold und Silber, da die Vermögenssteuer halb 
in Gold, halb in Silber entrichtet werden mußte; für die 
letzteren wurde ein Agio berechnet, der auf das Goldstück 
22 kr., auf das Silberstück 8,kr. ausmachte. Hatte nun 
ein Bürger ein nicht losungfreies Vermögen von etwa 500 fl, 
nahm er noch überdies jährlich 60 fl. Interessen ein, so be— 
rechnete sich die einfache Losung wie folgt: 
Der Bürgergroschen mit . 
Von dem Vermögen: 2 Stücke in Gold, 
3 Stücke in Silber 
Von den Interessen von je 6 fl. 1fl., also in allem 
10 Stück, hievon 5 in Gold, d in Silber. 10 —, 
Agio auf 7 Stück in Gold à 22 kr.. 25, 34, 
Agio auf 8 Stück in Silber à 51 kr. . — „A44, 
2 fl. 40 kr. 
20 fl. 8 fr. 
Es geschah aber auch, daß in außerordentlichen Fällen 
1, 1 auch wohl eine doppelte Losung entrichtet 
werden mußte; die letztere ist bis zum Jahre 1786 nicht 
überschritten worden, währte auch früher nie lange, und ist 
nach der Belagerung der Stadt durch den Markgrafen 
Albrecht im Jahre 1558 zum ersten Male aufgelegt worden. 
Nachdem nun der Bücrger seine nöthigen Losungssymbole 
eingewechselt hatte, begab er sich an dem zur Entrichtung 
der Losung angesetzten Termin in die Losungsstube; dort 
zählte er sein Geld nicht vor, sondern warf dasselbe in eine 
unter der Tafel befindliche, mit einem Teppich bedeckte Schub— 
lade, zugleich gab er seinen vollständigen Namen und die 
Gassenhauptmannschaft an, zu welcher er gehörte, dies alles 
wurde in den Registern nachgeschlagen, und dort sein Name 
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