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Die Bezahlung der Losung geschah nicht in baarem
Gelde, sondern durch symbolische Münzen, welche vorher
im Münzpisitations-Amt eingewechselt werden mußten. Die
zur Entrichtung des Bürgergroschens waren von Kupfer, die
andern von Gold und Silber, da die Vermögenssteuer halb
in Gold, halb in Silber entrichtet werden mußte; für die
letzteren wurde ein Agio berechnet, der auf das Goldstück
22 kr., auf das Silberstück 8,kr. ausmachte. Hatte nun
ein Bürger ein nicht losungfreies Vermögen von etwa 500 fl,
nahm er noch überdies jährlich 60 fl. Interessen ein, so be—
rechnete sich die einfache Losung wie folgt:
Der Bürgergroschen mit .
Von dem Vermögen: 2 Stücke in Gold,
3 Stücke in Silber
Von den Interessen von je 6 fl. 1fl., also in allem
10 Stück, hievon 5 in Gold, d in Silber. 10 —,
Agio auf 7 Stück in Gold à 22 kr.. 25, 34,
Agio auf 8 Stück in Silber à 51 kr. . — „A44,
2 fl. 40 kr.
20 fl. 8 fr.
Es geschah aber auch, daß in außerordentlichen Fällen
1, 1 auch wohl eine doppelte Losung entrichtet
werden mußte; die letztere ist bis zum Jahre 1786 nicht
überschritten worden, währte auch früher nie lange, und ist
nach der Belagerung der Stadt durch den Markgrafen
Albrecht im Jahre 1558 zum ersten Male aufgelegt worden.
Nachdem nun der Bücrger seine nöthigen Losungssymbole
eingewechselt hatte, begab er sich an dem zur Entrichtung
der Losung angesetzten Termin in die Losungsstube; dort
zählte er sein Geld nicht vor, sondern warf dasselbe in eine
unter der Tafel befindliche, mit einem Teppich bedeckte Schub—
lade, zugleich gab er seinen vollständigen Namen und die
Gassenhauptmannschaft an, zu welcher er gehörte, dies alles
wurde in den Registern nachgeschlagen, und dort sein Name
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