Metadaten: 1828-1833 (1. Band)

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Der schwarze Mann. 
am hellen Tage gehört. Es haben auch verständige Ärzte in 
Nürnberg dieser Ansicht beigepflichtet und die Beschaffenheit der Wunde 
nicht für einen Einwand dagegen erklärt.“ 
Dr. M. übersetzt sodann das Hausermärchen „in seine Ansicht,“ 
ein Kunststückchen, wie es die theologische Harmonistik noch täglich 
dem großen Haufen vormacht. Eine Antikritik bemerkte zutreffend: 
„Nur die Thatsache, daß K. Hauser in Nürnberg mörderisch an— 
gefallen worden war, gab der Meinung einer gegen ihn gerichteten 
feindlichen Verfolgung den einzigen reellen Haltepunkt. Zerfließt 
diese Begebenheit in ein Luftgebilde, so kann doch wohl nur derjenige, 
—VVVVV 
an die Einkerkerungsgeschichte unerschütterlich festhalten.“ 
Mit Kafpar verabschieden auch wir uns jetzt von Professor 
Daumer, gestatten ihm aber das Schlußwort: 
„Der an ihm verübte Mordversuch machte einen üblen Eindruck 
auf sein Gemüt. Er äußerte nachher, wenn der Unbekannte, der 
ihn in der Gefangenschaft gehalten, und von dem er fest behauptete, 
er sei derselbe, der jene That verübt, früher entdeckt worden wäre, 
würde er für ihn gebeten haben, weil er ihn doch als Kind aufge— 
nährt und nicht getötet habe. Jetzt aber, wenn man ihn ergriffe, 
möge man mit ihm thun, was man wolle. Als er einige Wochen 
nach seiner Verwundung sich im Schießen nach der Scheibe übte und 
einmal gut getroffen hatte, kam er jubelnd zu mir gelaufen und 
sagte, jetzt könne er schon einen Menschen totschießen. So umge— 
stimmt war damals das frühere so harmlose Wesen, das kein Tierchen 
zu beleidigen vermochte, auch wenn es ihn selber quälte.“ 
Mit der mystischen Periode des Findlings ist es nun über— 
haupt vorbei, denn es beginnt jetzt die aristokratische. Das 
„Inland“ zu München veröffentlichte am 27. November 1829 ,Ver— 
mutungen,“ in welchen es u. a. hieß: „Vielmehr dürfte die Maßregel 
dem Vorteil einer ganz anderen Linie (gemeint ist die Linie einer 
ansehnlich begüterten Familie, die den einzigen männlichen Sprößling 
einer anderen Linie durch geheime Einsperrung von der Erb- oder 
Nachfolge habe verdrängen wollen) gegolten haben, die übrigens die 
Entscheidung des Hindernisses aller Wahrscheinlichkeit nach nur an
	        
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