188
Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter.
haben, lassen sie sich Verzeichnisse der vorhandenen Truppen, der Waffen-
und Munitionsbestände, der Pferde und Wagen anfertigen. Dagegen werden
die Ergebnisse der im Laufe des Krieges veranstalteten statistischen Kr-
hebung über die Einwohnerzahl und die in der Stadt vorhandenen Korn-
vorräte nicht ihnen, sondern nur den Älteren Herren bekannt gegeben.
3. Die von ihnen angeordneten Unternehmungen haben sie zwar nicht
selbst zu leiten, wohl aber, soweit dies von der Stadt aus möglich ist,
vorzubereiten und in ihrer Durchführung zu überwachen. | Insbesondere
sollen sie dafür sorgen, dafs von den Bürgern und Dienern der Stadt
nichts geschieht, was geeignet ist, die offiziellen Unternehmungen zu
durchkreuzen. Deshalb ermahnen sie auch die ins Feld rückenden Truppen
vor dem Ausmarsch, ihren Hauptleuten gehorsam zu sein, sich tapfer zu
halten, stets geschlossen zu marschieren und bei der Landverwüstung die
Kirchen, die Geistlichen und die Freunde der Stadt zu schonen. Alle
Personen, die auf eigene Faust ausziehen wollen, um den Feind zu. be-
schädigen, müssen vorher die Kriegsherren davon benachrichtigen, und
nur wenn sie von diesen oder vom Regierenden Bürgermeister mit einem
„Wortzeichen“ versehen sind, werden sie bewaffnet zum Thore hinaus-
gelassen.
4. Endlich sind die Kriegsherren auch für die unmittelbare Sicher-
heit der Stadt verantwortlich und nehmen deshalb an der Beaufsichtigung
der Wachen teil. ! Des Nachts geben sie die Losung aus, durch welche
sich die im Wachtdienst befindlichen Personen gegen einander auszuweisen
haben. Ferner lassen sie sich täglich über das, was die Wächter auf den
Türmen wahrgenommen haben, Bericht erstatten, und sorgen endlich auch
dafür, dafs in der Stadt und unter den Thoren alle Personen, die irgend-
wie verdächtig erscheinen, ergriffen und ihnen zum Verhör vorgeführt werden.
Da der Friedensschlufs im Jahre 1450 die politische Spannung nicht
völlig zu beseitigen vermochte, und die auf dem Rate ruhende Geschäfts-
last beständig zunahm, liefs man den im Jahre vorher eingesetzten Aus-
schufs der Kriegsherreıt, wenngleich mit verringerter Mitgliederzahl und
eingeschränkten Befugnissen auch nach Beendigung des Krieges fort-
bestehen. Auf diese Weise erwuchs in der Kriegstube eine neue ständige
Behörde, in deren Hand die Aufsicht über die städtischen Kriegsmittel,
das Nachrichtenwesen und der Sicherheitsdienst in der Stadt und auf
dem Lande vereinigt war. In unserer Epoche ist diese Entwicklung be-
reits insofern vorbereitet, als zur Erledigung der diese Verwaltungszweige
berührenden Angelegenheiten mit Vorliebe ganz bestimmte Personen,
nämlich neben dem Söldnermeister Erhard Haller die Zeugherren Paul
Vorchtel und Konrad Baumgartner, herangezogen werden.