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Die Höhe der Klagssumme betrug
1896 in 21 Fällen über, in 489 Fällen unter 100 Mark,
1897 „24 , „432 ,„ „ 100,
welcher Wertbetrag die untere Grenze für die Möglichkeit der Berufungseinlegung bildet.
Zur Erledigung der Klagsansprüche fanden
1896 1897
mit Beisitzern 52 52
ohne Beisitzer 40 18
zusammen 92 70 Sitzungen statt,
wobei 514 465 kontradiktorische Verhandlungen ge—
oflogen wurden.
Unter den im Jahre 1897 anhängig gewordenen Klagen waren vertreten diejenigen der
Bauhandwerker (Maurer, Steinhauer, Zimmerleute, Dach⸗
decker, Hafner, Stukkaturer und Maler). . .. mit 83 101)
Taglöhner im Bauhandwerk. .. 30 32)
Metallarbeiter .. ... 62 146)
Schreiner . ... 36 133)
Kutscher. ...... 28 132)
dellner und Kellnerinnen. 19 35)
Schneider . . . ... —A
Ausgeher und Packer. 21 129)
Taglöhner.... .. . . 17 117)
Arbeiter im polygraphischen Gewerbe 1 11]
Metzger ...... ... 2—-1
Bäcker... 115)
Buchbinder. .... —312
Schuhmacher. e 811I9)]
Als Einigungsamt wurde das Gewerbegericht im Berichtsjahr nicht angerufen. Das—
elbe war auch nicht zur Abgabe von Gutachten aufgefordert worden, und ebenso hat es
auch keine Veranlassung genommen, in gewerblichen Fragen Anträge an Behörden
zu stellen.
Das Rechtsmittel der Berufung wurde gegen 2 Urteile des Gewerbegerichts er—
zriffen, wovon eine durch Urteil des königlichen Landgerichts Nürnberg verworfen, die andere
»om Kläger zurückgezogen wurde, nachdem das Berusfungsgericht seinem Antrage auf Zulassung
zum Armenrechte nicht stattgegeben hatte.
Die Ausgaben (Personalausgaben, Entschädigung der Beisitzer, Anteil an Baurepara—
urkosten, für Beleuchtung, Beheizung und Reinigung, sowie für Anschaffung an Geräten
und Materialien) betrugen: 7811,45 Mark, welchen Einnahmen, bezüglich deren lediglich
Strafen in Frage kommen, da das Verfahren vor dem Gewerbegericht kostenfrei ist und
Schreibgebühren nicht in Ansatz gebracht werden dürfen, nicht gegenüberstehen.
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