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Strafbares behauptet, muß es auch beweisen! Und dieser
Beweis fehlt einstweilen.
Die Erörterung der Unterschiebungsfrage kann ich
nicht abschließen ohne die Besprechung einiger Vorfälle,
die immerhin Stoff zum Nachdenken geben. Der erste
ist!
Im Jahre 1834, als die Untersuchung über den Tod
Kaspar Hausers schwebte, sollte u. a. ein früherer badischer
Minister von Hacke, der sich inzwischen auf sein Gut
Steinbach in Bayern zurückgezogen hatte, vernommen
werden. Man sagte ihm nach, daß er eine große
Rolle in der Hochbergischen Klique gespielt habe
Ich darf einschalten, daß an dem Vertauschen sowohl die
Gräfin Hochberg selbst wie auch der spätere Großherzog
Ludwig persönlich nicht beteiligt gewesen sein können.
Die Gräfin Hochberg war nach dem Tod des Markgrafen
Karl Friedrich vom Hofe verschwunden und spielte in
Karlsruhe überhaupt keine Rolle mehr. Der Markgraf
Ludwig befand sich bis 1812 quasi in Verbannung, weil
er sich die Ungnade Napoleons zugezogen hatte. Die Tat
müßte also von Mittelspersonen vorbereitet und ausge-
führt worden. sein. Der Minister von Hacke, 1834 ein
alter Herr, ein Epikuräer auf dem Gebiet der Tafelfreuden,
sollte also in der Untersuchung über die Ermordung Kas-
par Hausers gehört werden, und zwar wegen Verdachts der
Mittäterschaft unbeeidigt. Er verweigerte zunächst die
Aussage unter Berufung auf seine vermeintliche Exterri-
torialität. Die Einwendung wird durch KGerichtsbe-
schluß verworfen. Als er nun erneut zur Vernehmung ge-
laden wird, stirbt er ganz plötzlich, nach ärztlichem Gut-
achten an einem „Lungenschlag‘‘; andere Leute behaupten,
er hätte sich das Leben genommen. Ich halte eine Zwischen-
lösung für wahrscheinlich: daß ihn nämlich infolge der
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Bartning, Kaspar Hauser
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