Inhaltsverzeichnis: Von 1520-1534 ([2. Band])

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Bevor die Entscheidung des Rates ankam, beklagten sich 
die Strassburger Gesandten bei den Nürnbergern über Melanch- 
thon !); sie behaupteten, Handschriften von ihm gesehen zu 
haben, in denen er die zwinglischen Städte, zumal Strassburg, 
eines Angrifisbundes bezichtige. Die Bistümer sollten bereits 
im voraus geteilt, 1,200,000 Gulden zum Kriegszweck gesammelt 
sein; die Strassburger baten um Unterstützung ihrer Beschwerde, 
die sie beim Churfürsten eingereicht hatten. Die Nürnberger 
rieten zur Milde und zum Ausgleich, verweigerten aber eine 
Einmischung, die der Churfürst misdeuten könne, als ob sie auf 
eigene Hand gegen ihre Instruktion sich in Gegensatz zu ihm 
stellen wollten. Die Nürnberger vermieden jeden Schein des 
Einverständnisses mit den Städten, misbilligten aber auch Me- 
lanchthons verläumderisches Handeln als gefährlich für Zwing- 
lianer und Lutheraner., 
Der Rat beschloss unter Zustimmung der Theologen, seine 
zigene Bekenntnisschrift aufzugeben ?) und sich der sächsischen 
anzuschliessen. Auf des Rates Befehl verfasste Osiander eine 
Schirmrede für die Confession 3); auch der Jurist Hepstein setzte 
ainen Ratschlag auf; beide Schriften wurden am 28, nach Augs- 
burg geschickt. Am 18. setzten sich bereits die Gesandten mit 
lem Markgrafen ins Einvernehmen; man erhielt vom Churfürsten 
die Zusage, der Fürsten und des Rates Sache „neben einander 
gehen zu lassen“. So kam durch Nürnbergs Bemühen das all- 
gemeine Glaubensbekenntnis zustande. Nach Eröffnung des 
Reichstages am 20. Juni wurde noch daran gearbeitet; am 21. 
wurde deshalb Kress von den fürstlichen Räten aufgefordert, die 
Sendung eines Nürnberger Predigers, zumal des Osiander, beim 
Rate zu veranlassen *). Osiander reiste am 26. von Nürnberg 
ab 5), zu spät, um an der Ausarbeitung der Confession noch 
teil nehmen zu können, und eher, als dass ein Schreiben der 
Gesandten die Abreise hindern konnte. Sie empfahlen nun die 
schleunige Rückberufung des streitbaren Mannes: „Theologen 
sind genug da, es wäre besser gewesen, zur Verhütung eines 
neuen Wolfsgeschreies‘ ihn daheim zu behalten“ ©). Da auch 
der Rat also dachte, so beschlossen die Gesandten, ihn bei pas- 
sender Gelegenheit heimzusenden *) „denn wir nicht bemerken, 
dass er ungern hier sei, wiewohl man seiner nicht bedarf“. 
Am 23. Juni wurde in der Versammlung der protestierenden 
') C. R. II, 725. 2) 728. 3) An die Gesandten, 28, Juni, Bbh. 
115. Krafft, Urkunden zur Reformationsg., S. 67. Osiander an Luther, 
21. Juni, C. R. II, S. 748. 4) C. R. II, 734. An die Gesandten, 
25. Juni, Bb. 1138. 5) C. R. IT, 748. An die Gesandten, 26. Juni, Bb. 
113. $) C. R. II, 750. 7) 760.
	        
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