Metadaten: Georgius, Cedrenus: Historiarum compendium - Nürnberg, STN, Cent. V, App. 13

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reien und andern üppigen Zusammenkünften, noch 
betrunken, singen sollte. Jedoch wurde ihnen erlaubt, 
sich vor Fremden hören lassen zu dürfen, wenn sie 
ein Verlangen äußerten, ein Meisterlied zu hören, 
und wenn versichert worden war, daß man kein 
Gespött damit treiben wolle. 
So war auch verboten, Strafer oder Reizer (d. i saty— 
rische Lieder) zu singen, indem darqus nur Uneinigkeit ent— 
stehen könne, auch nicht um Geld und Geldeswerth zu 
singen durfte einer den andern auffordern. Ueberhaupt war 
das Ganze nicht in der Hoffnung auf Lohn und Gewinn, 
sondern allein aus reiner Liebe zur Kunst aufgerichtet wor⸗ 
den. Fähigen Schülern lehrten die Meister ihre schöne Kunst 
umsonst, wie sie selbst unentgeldlich unterrichtet worden wa— 
ren, nur daß dieselbe nicht untergehe, sondern fröhlich fort— 
dauere. 
Der berühmteste und fruchtbarste Dichter der Meister— 
sängerzunft ist der Schuste Hans Sachs (geb. den 5 
Novbr. 1494, gest. am 25. Januar 1586 im 82. Lebens— 
jahre) Die Zahl seiner gedruckten Gedichte beläuft sich 
auf mehr als sechstausend, außer diesen hat er noch eine 
große Menge andrer verfertigt, deren Druck er verbot. Er 
hatte sie in 34 Folianten alle mit eigner Hand niederge— 
schrieben. Auch sein Name wird nicht untergehn, so lange 
noch reges Leben in den Zweigen des deutschen Dichterwal— 
des erschallt. 
Der Sänger Hans Rosenplüt, genannt der Schnepperer, 
ist bereits erwähnt worden; als hervorragend aus ihrer Zunft 
sind noch zu nennen der Barbier Hans Folz und Hans 
Sachsens Lehrmeister, der Leineweber Leonhard Nunnenbeck, 
dessen der dankbare Schüler noch in seinem sechs und sech— 
zigsten Jahre in einem Gedichte mit der größten Hochach— 
tung gedenkt. 
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