Erster Abschnitt. Ausgaben für die Ämter der Allgemeinen Verwaltung. 4925
$ 6. Die Liebung der Rechenherren.
Auch die den Rechenherren gezahlte Liebung (vergl. oben Seite 103)
wird aus dem Agiofond bestritten und daher nicht gebucht. Wir sind
über sie durch den auf Seite 328 beschriebenen Zettel unterrichtet. Der
Gesamtaufwand für diese Liebung beträgt: .
\81 | 32 | 33 | 34 35 36 | 37 | 38 | so | 40
a) bei der Hauptrechnung . % | 6.75| 8.10/ 8.10) 6.75) 8.10) 8.10) 8.10| 8.10 8.10) 9.45
b) bei den 9 anderen Rech-
nungen ........ es „_114.90.14.90/14.90|14.90/14.90]14.90/14.90/14.90[14.90|14.90
Summa % |21.65/28.—|28.—/21.65/28.—/28.—|23.—|23.—|23,— [24.85
Zweites Kapitel.
Die Dienerämter der Allgemeinen Verwaltung.
S 1. Die Rechtsbeiräte der Stadt.
a) Der Jurist. Für Dr. Kunhofer, unserm Juristen wird unter dem
Titel PRECIUM SERVITORUM R31 bis R33 zu jeder Goldfasten eine Aus-
gabe von 37% GW verrechnet. R34 erscheint dieser Posten nur noch zu
der Goldfasten Pentekostes, indem gleichzeitig hinzugefügt wird, dafs die
Stadt mit dieser Zahlung aller ihrer Verpflichtungen gegen Dr. Kunhofer
quitt sei. R35 bis R39 ist dafür unter demselben Titel zu jeder Gold-
fasten ein Posten von 50 G” für Dr. Gregor Heimburger, unserm Juristen
gebucht. R36 ist für Heimburger aufserdem noch unter dem Titel
PRECIUM VERGANGEN ein Betrag von 16 Gl” notiert als Gehaltsrückstand
für die Zeit vom 2. Februar 1435, dem Termin seines Dienstantritts, bis
zur Goldfasten Invocavit (6. März) desselben Jahres, die bisher als An-
fangstermin seiner Gehaltsberechtigung gegolten hatte. R39XIV endlich
bucht für ihn noch eine Liebung von 60 G!", die ihm auf Geheifs des
Rats zwei Jahre zuvor versprochen worden war, und die ihm nun bei
seinem zeitweiligen Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt ausgezahlt wurde.
b) Der Syndikus oder Prokurator. Unter dem Titel PRECIUM SER-
VITORUM findet sich gebucht für
Magister Joh. Simonis, unserm Syndikus R31P: 10 G!"; R31CLJ: je 13 O7.
Magister Martinus, unserm Syndikus R32C: 19 G" „von Walpurgis
visher“; R32L bis R34L: je 13 G".
Magister Johannes Marquardus, unserm Syndikus R34J bis R3TL:
je 13 G”; R37J bis R40L: je 25 Gl"; R40J: 15 GG!" „von acht Wochen,
als er des Prokuratorenamtes abtrat“.
An sonstigen Ausgaben für den Syndikus, bezw. Prokurator verzeichnet;