Inhaltsverzeichnis: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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Scheu gegen die Politik des Kabinetts seine Einwürfe vor- 
gebracht, wenn erauch den Krieg gegen Frankreichnur behut- 
sam und ohne Ausdauer widerraten hatte, dem Monarchen 
konnte die wesentliche Verschiedenheit seiner Anschauungen 
nicht verborgen sein. Derselbe glaubte, dass eine ge- 
waltsame Minderung der Regierungsrechte des benach- 
barten Königs ‚auf Preussen im ungünstigen Sinne zurück- 
wirke. Schulenburg befürchtete nicht ein Uebergreifen 
des revolutionären Geistes auf preussisches Gebiet. Er 
hielt daher eine bewaffnete Einmischung in die französischen 
Angelegenheiten nicht wie sein Gebieter für notwendig.! 
Nachdem er seine. Meinung der des Königs hatte unter- 
ordnen müssen, erstrebte er in erster Linie eine Ver- 
zrösserung, wollte an die Fragen der Verfassung Frankreichs 
aber nicht rühren. Auch Friedrich Wilhelm hatte ehemals 
im ganzen dieser Ansicht gehuldigt, seitdem aber so sehr 
royalistische Prinzipien in sich eingesogen, dass ihm beim 
Ausmarsch gegen die Revolution eine Verbindung von 
Vergrösserungs- und Prinzipienkrieg vorschwebte. Die 
schwierige Aufgabe Schulenburgs bestand nun darin, das 
Programm des Königs in der Ausführung der ministeriellen 
Auffassung möglichst anzupassen. Hierin scheiterte er. 
Der König und Schulenburg stiessen zu Mainz sofort bei 
Behandlung der Emigranten aufeinander, Friedrich Wilhelm 
kam denselben aus politischen und royalistischen Gründen 
in mehreren Punkten entgegen, während Schulenburg Wert 
darauf legte, die Franzosen nicht durch Begünstigung ihrer 
ausgewanderten Landsleute zu kränken? Dem König war 
klar, dass das Widerstreben Schulenburgs sich immer mehr 
1. Schulenburg hielt es nach einer Aeusserung zu Ewart vom 
1. Aug. 1791 für unmöglich, Frankreich zu unterwerfen, u. glaubte, 
dass ein solcher Versuch nur dazu beitragen würde, die verschiedenen 
Parteien zu einigen und zu stärken: Herrmann: Erg.-b. 73. 
2. Vivenot II, 145, 149. — Ranke: Ursprung 200, 202, 203 L; 
Häusser? I, 364, 369; Heigel I, 560 f.
	        
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