Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge.
Geschäftskredite nach Abschluß der Verträge der städtischen Sparkasse zur Weiterbehandlung
für den laufenden Geschäftsverkehr zugewiesen wurden.
Die Beratung und Beschlußfassung der Anträge erfolgte durch einen besonderen für
diesen Zweck vom Stadtrat aufgestellten Ausschuß.
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12. Städtisches Leihamt.
Allgemeines. Wie alle Geldinstitute litt auch das städtische Leihamt unter der
Geldentwertung ganz besonders; der Betriebskredit mußte ständig erhöht werden. Erst die
Umstellung auf Goldmark, die ab 1. Januar 1924 erfolgte, brachte eine gewisse Erleichterung.
Wenn auch die Geldbeschaffung durch die städtische Sparkasse nur mit großer Zurückhaltung
erfolgte, so war es doch möglich, den Betrieb des Leihamtes aufrecht zu halten, während
eine Reihe anderer Städte ihre Leihanstalten schließen mußten. Der Kundenkreis erweiterte
sich insoferne, als auch Personen, welche in Nürnberg nicht ansässig sind, Darlehen erhielten.
Betrieb. Die Darlehenshöchstgrenze und die Gebühren mußten, wie im Vorjahre,
der Geldentwertung angepaßt und wiederholt erhöht werden. Ab 1. Januar 1924 wurde
mit Rücksicht auf die Geldknappheit die Darlehenshöchstgrenze auf 15 Goldmark, der Zinsfuß
auf 20/0 monatlich bei monatlicher Berechnung, die Versatzgebühr auf 400 des gewährten
Darlehens, die Auslösegebühr auf 20 Goldpfennige, die Belehnungsdauer auf 3 Monate
festgesezt. Die Pfandvermittlerinnen hatten die Hälfte der Gebühren an das Leihamt
abzuführen. Die Zahl der Pfänder erreichte im Oktober 1923 ihren Tiefstand mit 4105 Stück
bei einem Darlehensstand von 1605521926048 Papiermark und am 31. März 1924 den
Höchststand mit 22860 Stück bei einem Darlehensstand von 149412,51 Goldmark.
Das am 1. April 1922 errichtete Versteigerungsamt mußte wegen der hohen Unkosten,
zu deren Deckung die erzielten Einnahmen nicht ausreichten, im Oktober 1923 aufgelöst
werden. Bis dahin fanden noch 38 Versteigerungen statt.
13. Städtische Alt-⸗Gold⸗- und -Silberankaufsstellen.
Allgemeines. Durch das Reichsgesetz über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen
und Platin vom 11. Juni 1923 wurde die Erlaubnispflicht für den Handel mit diesen
Metallen auf Grund der Bedürfnisfrage eingeführt. Mit diesem Gesetz wurde den Behörden
die Möglichkeit gegeben. den zahlreichen Winkelhändlern auf diesem Gebiet das Handwerk
zu legen.
Betrieb. Die Inanspruchnahme der Stellen schwankte in den einzelnen Monaten und
zwar in deutlichem Zusammenhang mit den Wertänderungen der Währung. Im Monat
April 1923 war — wie in den drei vorhergehenden Monaten ein fortschreitender Rückgang
der Inanspruchnahme der Stelle aufzuweisen, da sich die Stützungsaktion der Reichsregierung
in ihrer Wirkung zeigte. Als aber im Mai der haltlose Markverfall neu einsetzte, schnellte
die Besucherzahl wieder in die Höhe und erreichte mit fast 2500 Ankäufen in diesem Monat
ihren Höchststand. Ein weiteres Anschwellen — fast bis zur gleichen Höhe, — trat im
Oktober 19283 ein, als der Dollarkurs von Millionen in die Milliarden wechselte. Mit der
Stabilisierung unserer Papierwährung unter Ausgabe der Rentenmark setzte wieder deutlich
ein scharfer Rückgang ein. Bald danach würde es möglich, die Zweigstelle im Sparkassen—
gebäude aufzuheben; die Tätigkeit der Hauptstelle reichte noch ins nächste Berichtsjahr hinein.
Am 30. April 1924 wurde auch sie aufgehoben.
14. Stiftungen.
Allgemeines. Mit der Zusammenlegung von Stiftungen zu gemeinsamer Verwaltung
wurde fortgefahren; es sind bisher 168 zusammengelegt worden.